Aufenthalt in Deutschland mit einem EU-Ehepartner - kann der Nicht-EU-Ehepartner zuerst übergehen?

Ich bin US-Bürger. Mein Ehepartner hat die ungarische Staatsbürgerschaft (sowie die US).

Daher weiß ich, dass ich einen Antrag auf Daueraufenthalt in Deutschland stellen kann.

Hier ist der Haken:

Ich will zuerst rüber, um uns eine Wohnung zu suchen. Dann würde ich sie und die Kinder hinterher herbringen.

Aber alle Informationen, die ich zur Bewerbung finde, nennen es "Familiennachzug" und lesen sich so, als müsste der EU-Ehepartner bereits in Deutschland leben, bevor ich mich beantrage.

Kann ich zuerst rübergehen und aufgrund meiner EU-Ehefrau einen Daueraufenthalt in Deutschland beantragen, oder muss sie sich tatsächlich erst physisch in Deutschland aufhalten?

Follow-up: Am Ende erhielt ich mit Hilfe meiner Firma und eines Beratungsunternehmens, das sie bezahlten, um die Rechtmäßigkeit zu überprüfen, ein Arbeitsvisum. Ich arbeite jetzt in Deutschland. Wenn meine Frau später in diesem Jahr ankommt, werde ich auf ein Visum zur Familienzusammenführung umsteigen.
Visa zur Familienzusammenführung sind viel schwieriger zu bekommen als EU-Aufenthaltskarten. Fragen Sie nicht nach Familienzusammenführung, sonst fangen sie an, über Deutschkenntnisse und ähnliches zu sprechen.
@phoog, kannst du mehr Details geben? Warum sind sie schwerer zu qualifizieren? Wie viel Sprachkenntnisse wären notwendig? Ich spreche Deutsch; Ich bin irgendwo zwischen Niveau B1 und B2.
Nach den EU-Vorschriften gibt es keine Sprachanforderungen. Stellen Sie nur sicher, dass Sie immer deutlich machen, dass Sie als Ehegatte eines ungarischen Staatsbürgers einen Antrag nach EU-Recht stellen. Der EU-Weg ist einfacher und kostengünstiger und gibt Ihnen ein stärkeres gesetzliches Bleiberecht in Deutschland.
@phoog, sind "EU-Regeln" und "Familienzusammenführung" zwei verschiedene Dinge?
Ja, in den meisten Ländern bezieht sich die Familienzusammenführung auf den Weg nach nationalem Recht, der normalerweise beschwerlicher ist. Die EU-Freizügigkeitsregelungen erlauben es Ihnen, direkt eine Aufenthaltskarte als Nachweis Ihres Aufenthaltsrechts in Deutschland zu beantragen (nach dem Nachzug Ihrer Frau).
Auf der Seite service.berlin.de/dienstleistung/324282/de finden Sie einige Informationen zum Unterschied. Vergleichen Sie dies mit der Seite unter bamf.de/DE/Migration/Arbeiten/Familiennachzug/… , auf der die EU nicht erwähnt wird.
Beachten Sie beispielsweise den Unterschied zwischen einer „Aufenthaltserlaubnis“ und einer „Aufenthaltskarte“. Das erste ist ein Dokument, das seinem Inhaber die Erlaubnis erteilt, sich in Deutschland aufzuhalten. Der zweite belegt das Aufenthaltsrecht des Inhabers in Deutschland. Es ist ein kleiner, aber bedeutender Unterschied.
@phoog, ich verstehe, was du meinst. Aus der BAMF-Seite: „Ihr Ehepartner und Ihre Kinder sollten bei der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland einen Aufenthaltstitel zum Zweck des Familiennachzugs für Deutschland beantragen.“ Nun, dafür ist es zu spät; Ich bin schon hier! Ich werde stattdessen die EU-Sache verfolgen.

Antworten (1)

Sie muss in Deutschland sein, bevor Sie Ihren Aufenthaltstitel beantragen können. Aber Sie könnten mit Ihrem visumfreien 90-Tage-in-180-Aufenthalt als US-Bürger beginnen und den Grundstein legen. Sobald sie zu Ihnen kommt, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen. Dazu müssen Sie Deutschland nicht verlassen; Sobald sie ankommt, erhältst du das EU-Freizügigkeitsrecht.

Damit Ihre Frau länger als 90 Tage bleibt, muss sie nachweisen, dass sie beides ist

  • Studieren
  • Arbeiten
  • Arbeit suchen bzw
  • Reich genug, um sich selbst zu ernähren, ohne zu arbeiten

Ihre Bleibefähigkeit hängt zumindest in den ersten fünf Jahren von ihrer ab.

Würde mein Job sie dazu qualifizieren, "reich genug zu sein, um sich selbst zu ernähren"? (Ich werde meinen Job behalten können, da meine Firma ein paar Niederlassungen in Deutschland hat.)
@Kyralessa Ich bin mir nicht sicher, wie das funktioniert. Ich denke, es gab hier einige verwandte Fragen. IIRC, sie muss vielleicht zumindest einen Teilzeitjob bekommen; Es gibt eine Grenze für die Vereinbarung für Arbeitssuchende.
@Kyralessa Denken Sie auch daran, dass Sie nicht offiziell in Deutschland arbeiten können, bis Ihre Frau in Deutschland ankommt.
@kiradotee, meine Firma hat gesagt, dass sie mich 180 Tage lang bezahlen können, während ich außerhalb des Landes arbeite, bevor sie offiziell eine juristische Person in diesem Land haben müssen. Ich habe also etwas Spielraum.