Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis von Deutschland. Ich möchte in einem anderen Land arbeiten, aber meinen Wohnsitz in Deutschland behalten. Ist es möglich, dass ich zweimal im Jahr nach Deutschland komme, um meine Aufenthaltserlaubnis zu behalten? Ein Besuch in Deutschland alle 179 Tage macht die Aufenthaltserlaubnis ungültig? Oder muss ich mich insgesamt 180 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten, um meinen Aufenthaltstitel zu behalten (befristet: Aufenthaltstitel, Zweck: Studium)?
Zum Beispiel bleibe ich 170 Tage außerhalb Deutschlands (sowie der EU). Bleiben Sie die nächsten 20 Tage in Deutschland, dann wieder 170 Tage draußen und kommen Sie dann zurück. In diesem Fall wird die Genehmigung ungültig oder nicht?
Die Aufenthaltserlaubnis erlischt 6 Monate nach Ausreise aus Deutschland. Wenn Sie innerhalb der 6 Monate nach Deutschland zurückkehren, bleibt es gültig.
ABER es gibt eine Einschränkung. Wenn Sie Deutschland aus einem ihrer Natur nach nicht vorübergehenden Grund verlassen , gilt § 51 AufenthG, Abs. 1.6 erlischt die Aufenthaltserlaubnis mit der Ausreise aus Deutschland. Eine Arbeit in einem anderen Land zu haben, ist in der Regel eine solche nicht vorübergehende Ursache.
Es gibt zusätzliche Bestimmungen für Menschen, die es sind
Dafür müssen Sie jedoch einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen .
Phoog
Salman Arjumand