Deutschland Aufenthaltserlaubnis für viele Tage weg

Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis von Deutschland. Ich möchte in einem anderen Land arbeiten, aber meinen Wohnsitz in Deutschland behalten. Ist es möglich, dass ich zweimal im Jahr nach Deutschland komme, um meine Aufenthaltserlaubnis zu behalten? Ein Besuch in Deutschland alle 179 Tage macht die Aufenthaltserlaubnis ungültig? Oder muss ich mich insgesamt 180 Tage im Jahr in Deutschland aufhalten, um meinen Aufenthaltstitel zu behalten (befristet: Aufenthaltstitel, Zweck: Studium)?

Zum Beispiel bleibe ich 170 Tage außerhalb Deutschlands (sowie der EU). Bleiben Sie die nächsten 20 Tage in Deutschland, dann wieder 170 Tage draußen und kommen Sie dann zurück. In diesem Fall wird die Genehmigung ungültig oder nicht?

Handelt es sich um eine befristete oder unbefristete Erlaubnis? Ist es also eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Niederlassungserlaubnis ? Und ist Ihr beabsichtigtes „anderes Land“ Teil der EU (mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark)?
es handelt sich um eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Anderes Land liegt außerhalb der EU (und anderer europäischer Länder).

Antworten (1)

Die Aufenthaltserlaubnis erlischt 6 Monate nach Ausreise aus Deutschland. Wenn Sie innerhalb der 6 Monate nach Deutschland zurückkehren, bleibt es gültig.

ABER es gibt eine Einschränkung. Wenn Sie Deutschland aus einem ihrer Natur nach nicht vorübergehenden Grund verlassen , gilt § 51 AufenthG, Abs. 1.6 erlischt die Aufenthaltserlaubnis mit der Ausreise aus Deutschland. Eine Arbeit in einem anderen Land zu haben, ist in der Regel eine solche nicht vorübergehende Ursache.

Es gibt zusätzliche Bestimmungen für Menschen, die es sind

  • Freiwillige der Entwicklungshilfe
  • Familienmitglied deutscher Diplomaten
  • Studierende einer deutschen Hochschule
  • Arbeitnehmer einer ausländischen Niederlassung eines deutschen Unternehmens

Dafür müssen Sie jedoch einen Antrag bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde stellen .

Danke. Aber ich habe folgende Situation: Ich bin als Doktorand an einer deutschen Hochschule eingeschrieben. Und ich habe einen Job in einem Land außerhalb der EU bekommen. Der Punkt ist, dass ich jeden 5. Monat meinen Vorgesetzten in Deutschland besuchen würde. In diesem Fall erlischt also meine Aufenthaltserlaubnis?
Wenn Sie einen Job außerhalb Deutschlands haben, erlischt die Standard- Aufenthaltserlaubnis , sobald Sie Deutschland verlassen ( nicht erst nach 6 Monaten). Sie brauchen eine Sondererlaubnis von der Ausländerbehörde , die machen das für Doktoranden.