US-Bürger zu Besuch in Deutschland lebender EU-Ehepartner (Aufenthalt > 3 Monate)

Ich bin US-Bürger und lebe in den USA. Meine Ehefrau, die französische (also EU-) Staatsbürgerin ist, lebt und arbeitet derzeit in Heidelberg, Deutschland.

Ich besuche ihn derzeit in Deutschland, ich plane, in ein paar Monaten in die USA zurückzukehren, aber die Dauer meines Aufenthalts hier wird 3 Monate überschreiten.

Unklar ist uns, ob ich aktiv so etwas wie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen muss ( hier klingt es z. B. so, als müsste ich nichts tun). Die Anmeldung der Stadt Heidelberg beim Bürgeramt habe ich erst bei meiner Ankunft gemacht, auch mein Ehepartner hat mich bei seiner deutschen Krankenkasse (TK) angemeldet.

Kann ich Ärger bekommen, wenn ich keine Aufenthaltserlaubnis beantrage? Wenn ich in ein paar Monaten abfliege, wird mir ein deutscher Beamter am Flughafen sagen, dass ich meinen Aufenthalt überschritten habe, und was wären die Konsequenzen?

Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis , müssen aber als Familienangehöriger eines EU-Bürgers eine Aufenthaltskarte beantragen . Diese Website gibt an, dass dies automatisch nach der Registrierung erfolgt. heidelberg.de - Lebenslagen Einreise und Aufenthaltstitel . Wenn nicht, sollten Sie sich vor der Abreise eine Bestätigung holen.
Was auch immer die Folgen sein mögen, sie sollten ziemlich gering sein.
@MarkJohnson, das sollte eine Antwort sein, kein Kommentar.

Antworten (1)

Sie benötigen keine Aufenthaltserlaubnis , müssen aber als Familienangehöriger eines EU-Bürgers eine Aufenthaltskarte beantragen . In einigen Bundesländern muss dies separat beantragt werden, für Baden-Württemberg scheint dies jedoch automatisch zu erfolgen.

Die Seite der Stadt Heidelberg gibt an, dass dies automatisch nach der Anmeldung geschieht.

Die Meldebehörde erhebt bei Ihnen die erforderlichen Daten über das Freizügigkeitsrecht und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter .
Personen, die Familienangehörigen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU sind (zum Beispiel Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die noch nicht 21 Jahre alt sind), erhalten automatisch eine Aufenthaltskarte .

Die Meldebehörde erhebt bei Ihnen die notwendigen Daten zum Freizügigkeitsrecht und leitet diese an die Ausländerbehörde weiter . Personen, die Familienangehörige von Unionsbürgern im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes/EU sind (z. B. Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben), erhalten automatisch eine Aufenthaltskarte .

Falls nicht, sollten Sie sich vor Ihrer Abreise eine Bestätigung holen, dass Sie zwar gemeldet sind, aber noch keine Aufenthaltskarte erhalten haben .


Quelle :