Das Visum vor der Deutschen Blauen Karte

Ich habe bei der Deutschen Botschaft in London eine Blue Card beantragt. Ich habe ein Visum für 6 Monate bekommen. Die dort arbeitende Dame sagte mir, dass dies vorübergehend sei und dass ich meine blaue Karte abholen könnte, wenn ich in Hamburg ankomme.

Nachdem ich hier angekommen war, schickte ich eine E-Mail an das örtliche Auswärtige Amt. Sie antworteten, dass ich mich dafür "bewerben" müsse. Und das muss ich mitbringen:

  • Ausgefülltes Bewerbungsformular
  • Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Mietvertrag
  • Bestätigung der Krankenversicherung
  • Gehaltsabrechnungen, die Sie bis zu Ihrer Einstellung in Deutschland erhalten haben.

Meine Fragen sind:

  • Bedeutet dies, dass die Entscheidung noch nicht gefallen ist?
  • Kann eine Airbnb-Buchung (für 3-6 Monate) als Mietvertrag betrachtet werden?
  • Kann meine Frau ein Visum für den Ehepartner eines Arbeitnehmers (dh Familienzusammenführung) beantragen, während ich dieses vorübergehende Arbeitsvisum habe? (weil der Termin für die blaue Karte nach 2 Monaten ist)
  • Schließlich gilt mein Vertrag für ein Jahr, weil ich an einem Projekt arbeite. Aber die Firma hat mir gesagt, dass sie mich nach dem Projekt behalten wollen. Würde ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitgeber beabsichtigt, mich dauerhaft einzustellen, die Dauer der Blauen Karte zu diesem Zeitpunkt verlängern?
Ich kann Ihre Fragen nicht verbindlich beantworten, aber ich sehe einen anderen Fallstrick: Haben Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt oder wie das heißt registriert? In der Regel müssen Sie dort nicht den Mietvertrag, sondern eine Wohnungsgeberbestätigung vorlegen.
Ich vermute, dass der „Antrag“ weitgehend eine Verwaltungsformalität ist.
Nicht wirklich, tut mir leid.

Antworten (1)

Bedeutet dies, dass die Entscheidung noch nicht gefallen ist?

ja, ist noch nicht gemacht.

Kann eine Airbnb-Buchung (für 3-6 Monate) als Mietvertrag betrachtet werden?

Dies kann der Fall sein, wenn Sie einen ordnungsgemäßen Mietvertrag abgeschlossen haben (was rechtlich wahrscheinlich der Fall sein sollte). Ich bin mir jedoch nicht sicher, ob ein Mietvertrag für 3-6 Monate ausreicht.

Kann meine Frau ein Visum für den Ehepartner eines Arbeitnehmers (dh Familienzusammenführung) beantragen, während ich dieses vorübergehende Arbeitsvisum habe? (weil der Termin für die blaue Karte nach 2 Monaten ist).

AFAIK, Sie müssen zuerst die Blaue Karte bekommen. Außerdem benötigen Sie ausreichend Wohnfläche (in Quadratmetern, vermerkt im Mietvertrag), um Ihre Frau einladen zu können, siehe http://www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/ aufenthaltsgesetz/familiennachzug.html

Schließlich gilt mein Vertrag für ein Jahr, weil ich an einem Projekt arbeite. Aber die Firma hat mir gesagt, dass sie mich nach dem Projekt behalten wollen. Würde ein Schreiben, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitgeber beabsichtigt, mich dauerhaft einzustellen, die Dauer der Blauen Karte zu diesem Zeitpunkt verlängern?

Wahrscheinlich nicht, Sie erhalten die Blaue Karte erst für die Vertragslaufzeit + 3 Monate und müssen bei Vertragsverlängerung eine Verlängerung der Blauen Karte beantragen, siehe Punkt 3.(3) unter http: / /www.bluecard-eu.de/blaue-karte-eu-deutschland/aufenthaltsgesetz/blaue-karte-eu.html