Wie lange kann ich in Deutschland bleiben, nachdem ich meinen Job mit der Blauen Karte gekündigt habe?

Ich komme aus einem Nicht-EU-Land und besitze eine deutsche „Blaue Karte EU“, die an einen Arbeitsplatz gebunden ist, den ich in Deutschland hatte. Ich habe dort 1 Jahr gearbeitet, aber letzte Woche aufgehört dort zu arbeiten.

Ich bin gerade dabei, eine Schweizer Arbeitsbewilligung zu beantragen, und ich beabsichtige, dorthin zu ziehen und dort zu arbeiten, wenn diese abgeschlossen ist. Mir wurde gesagt, dass es mehr als 3 Monate dauern könnte, bis ich die Arbeitserlaubnis bekomme, was irgendwie besorgniserregend ist, weil ich nur 90 visumfreie Tage in der Schengen-Zone haben darf.

Daher meine Frage: Wie lange kann ich jetzt in Deutschland bleiben, nachdem ich den Job gekündigt habe, für den ich meine Blaue Karte hatte? Bürger meines Landes erhalten 90 visumfreie Tage, das war's, aber bekomme ich dank meiner blauen Karte "zusätzliche" Zeit? Sie muss doch nicht verfallen, sobald ich meinen Job beende, oder?

Antworten (1)

Aufgrund Ihrer Angaben (Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis nach weniger als 18 bzw. 24 Monaten ; vor regulärem Vertragsende) scheint folgendes zu gelten:

§51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:

...

  1. Eintritt einer auflösenden Bedingung,

Da kein weiterer Hinweis auf §51 (1) Nr. 2 (wo Ausnahmen definiert sind) davon ausgehen, dass die Aufenthaltserlaubnis mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet.

Dies ist ein Fall, in dem Sie die Situation der ausstellenden Behörde (einschließlich Ihres Antrags in der Schweiz) so schnell wie möglich melden sollten .