Kann ein im Vereinigten Königreich ansässiger (nicht Staatsbürger) ohne deutsches Visum in Deutschland arbeiten?

Ich bin Staatsbürger Singapurs und lebe und arbeite derzeit im Vereinigten Königreich mit einem Ehegattenvisum für das Vereinigte Königreich, aber das Unternehmen meiner Frau plant, sie nach Deutschland zu verlegen. Muss ich ein deutsches Visum beantragen, um in Deutschland arbeiten zu können? Oder ist das aufgrund des Freizügigkeitsrechts in der EU nicht nötig?

Welche Staatsbürgerschaft haben Sie?
Ich bin aus Singapur

Antworten (1)

Nein, als Einwohner des Vereinigten Königreichs haben Sie nicht das Recht, in Deutschland zu arbeiten (oder sich dort aufzuhalten oder es einfach nur zu besuchen) (siehe auch Muss ein Nicht-EU-Bürger, der in einem EU-Land lebt, ein Visum beantragen, um in ein anderes EU-Land zu ziehen? für die Arbeit? ). Die EU-Freizügigkeit gilt überwiegend für EU-Bürger und nur indirekt für Nicht-EU-Bürger. Ihre Möglichkeiten, Ihrer Frau nach Deutschland nachzuziehen, hängen also von ihrem Status und ihrer Staatsbürgerschaft ab:

  • Wenn Ihre Frau britische Staatsbürgerin ist, gewährt Ihnen ihr Freizügigkeitsrecht das Recht, in Deutschland zu arbeiten, sobald sie dort arbeitet (oder anderweitig von ihren vertraglichen Rechten Gebrauch macht ). Sie müssen jedoch eine deutsche Aufenthaltskarte beantragen, die kostenlos sein sollte.

  • Wenn Ihre Ehefrau keine britische Staatsbürgerin ist, gilt das EU-Recht im Allgemeinen nicht, aber es sollte dennoch möglich sein, ein Ehegattenvisum in Deutschland zu erhalten, unter den Bedingungen des deutschen Rechts (innerhalb der Grenzen der Richtlinie 2003/86/EG ) .

    Der Unterschied ist wichtig, weil es komplexe Regeln und zusätzliche Anforderungen für Partner von deutschen Staatsbürgern oder Drittstaatsangehörigen (dh nicht EU-Bürgern) gibt. In diesem Fall müssen Sie vor der Einreise ein Visum beantragen (als Staatsbürger Singapurs können Sie für kurze Zeit ohne Visum einreisen, aber Sie dürfen in der Regel keinen Aufenthaltstitel aus Deutschland beantragen). Ich denke, ob Sie das Recht auf Arbeit haben, könnte vom Status Ihres Sponsors abhängen, aber wenn Ihre Frau zum Arbeiten nach Deutschland kommt, dann sollten Sie auch arbeiten dürfen.

  • (Ich nehme an, Ihre Frau ist weder deutsche Staatsbürgerin noch aus einem anderen EU-Land als dem Vereinigten Königreich, denn wenn dies der Fall wäre, würden Sie vermutlich eine EWR-Familiengenehmigung oder eine britische Aufenthaltskarte anstelle eines Ehegattenvisums besitzen.)

Schließlich gewährt die Richtlinie 2003/109/EG den ständigen Einwohnern der EU einige zusätzliche Rechte . Ich weiß nicht, ob es auf Ihre Situation zutrifft, aber auf jeden Fall soll es nur den Prozess erleichtern und keine vollständige Gleichwertigkeit zwischen Aufenthaltstiteln verschiedener Mitgliedstaaten bewirken.

Auch ein paar Formalitäten: Sie brauchen nicht unbedingt ein „Visum“, um Deutschland zu besuchen oder nach Deutschland zu ziehen, aber Sie brauchen eine Arbeitserlaubnis (wenn Sie weniger als drei Monate bleiben) oder einen „Aufenthaltstitel“, wenn Sie länger bleiben drei Monate (unabhängig vom Zweck).