Muss ein Nicht-EU-Bürger, der in einem EU-Land lebt, ein Visum beantragen, um zur Arbeit in ein anderes EU-Land zu ziehen?

Muss ein Nicht-EU-Student, der in einem EU-Land lebt, ein Visum beantragen, um für eine dauerhafte Arbeit in ein anderes EU-Land zu ziehen?

Oder einfach mit meiner aktuellen Aufenthaltserlaubnis (die alle sechs Monate für 3 Monate freie Mobilität in das zweite Schengen-Land ermöglicht) dort landen und eine Arbeits- und/oder Aufenthaltserlaubnis im zweiten Land beantragen?

Brauche ich ein weiteres Visum und arbeite von Grund auf neu?

Besonderheiten: möchte von Italien nach Spanien ziehen.

Antworten (1)

In der Regel müssen Sie ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt von Grund auf neu beantragen, eine Aufenthaltserlaubnis aus einem Schengen- oder EU-Land gilt nur in diesem Land und berechtigt nicht zum Aufenthalt in einem anderen Land. Abhängig vom Reiseziel, Ihrer Staatsbürgerschaft und anderen Details können Sie die neue Aufenthaltserlaubnis während eines visumfreien Besuchs oder eines Kurzaufenthaltsvisums möglicherweise aus dem Inland beantragen oder auch nicht.

Zwei Ausnahmen:

  • Die Blaue Karte EU . Wenn Sie eine erhalten haben und mindestens 18 Monate in dem Land geblieben sind, das sie ausgestellt hat, soll es einfacher sein, sich zwischen den teilnehmenden Ländern zu bewegen (dh nicht in der gesamten EU, und leider glaube ich nicht, dass Spanien sie vollständig umsetzt bis jetzt). Nicht sicher, wie es in der Praxis funktioniert.
  • Wenn Sie in Ihrem derzeitigen Wohnsitzland einen ständigen Wohnsitz haben, gewährt Ihnen die EU-Ratsrichtlinie 2003/109/EG zusätzliche Rechte, einschließlich des Aufenthaltsrechts in anderen EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen . Theoretisch deckt diese Richtlinie die gesamte EU ab (und nicht nur den Schengen-Raum oder die Länder, die sich für das Blue-Card-System entschieden haben), aber auch hier bin ich mir nicht sicher, wie gut sie in der Praxis funktioniert.

Da Sie gesagt haben, dass Sie Student waren, gelten diese Ausnahmen mit ziemlicher Sicherheit nicht für Sie, da die Blaue Karte EU für eine qualifizierte Vollzeit- (oder fast Vollzeit-) Arbeit gilt und der Aufenthalt als Student Ihnen nicht erlaubt, einen ständigen Wohnsitz zu erwerben ( Aufenthalte „zur Aufnahme eines Studiums oder einer Berufsausbildung“ sind ausdrücklich vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgenommen).

Beachten Sie, dass wenn Sie ein Aufenthaltsrecht im Schengen-Raum haben und für kurze Zeit (weniger als drei Monate) arbeiten, aber nicht dauerhaft in ein anderes Schengen-Land ziehen möchten, dies theoretisch mit Ihrem aktuellen Aufenthaltstitel möglich sein sollte /Visa. Sie müssen „lediglich“ eine Arbeitserlaubnis (aber keine Aufenthaltserlaubnis , die Sie bereits haben) einholen.

Schließlich gibt es auch andere Regeln für die Familien von EU-Bürgern. Wenn Sie einen EU-Bürgerpartner haben, können Sie alle üblichen Anforderungen umgehen.