Ich bin südafrikanischer Staatsbürger und seit 8 Jahren in einer Beziehung mit einer Polin. Wir haben die meiste Zeit in Südafrika gelebt - über 6 Jahre jetzt -, aber wir würden gerne nach Europa ziehen, wahrscheinlich nicht nach Polen selbst.
Wie gehe ich vor? Ich habe in Ländern wie den Niederlanden, Deutschland, Dänemark, Norwegen, Schweden, der Schweiz (keine EU, die ich kenne) und Spanien nach Arbeit gesucht, aber es scheint, dass Unternehmen sehr zurückhaltend sind, einen Nicht-EU-Bürger einzustellen.
Wäre es einfacher, eine Art Eheerlaubnis zu bekommen und nach einem Job zu suchen, während man sich in der EU aufhält und im Besitz eines solchen befristeten Visums ist?
Wenn Ihr Ehepartner nach EU-Recht in ein EU-Land zieht (mit Ausnahme von Polen, da in diesem Fall nationale Vorschriften Vorrang haben), haben Sie auch Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis und können im selben Land ohne Einschränkungen arbeiten. Eine Ehegattenerlaubnis zu bekommen ist daher im Allgemeinen viel einfacher als ein Arbeitsvisum alleine zu bekommen, zumindest wenn Sie verheiratet sind. Möglicherweise können Sie eine solche Erlaubnis erhalten, ohne verheiratet zu sein, aber es gibt zusätzliche Bedingungen und Sie benötigen in der Regel mindestens eine Form der „eingetragenen Partnerschaft“. Der Arbeitsmarkt ist in einigen der von Ihnen erwähnten Länder nicht besonders gut, aber Sie könnten den Arbeitgebern zumindest sagen, dass sie sich keine Sorgen um den Papierkram machen müssen. Eine lokale Adresse wäre auch hilfreich.
Aber selbst verheiratet zu sein, würde Ihnen nicht helfen, wenn Sie ohne Ihren Ehepartner irgendwohin ziehen möchten, und das Leben mit ihm in einem EU-Land berechtigt Sie nicht, in einem anderen zu arbeiten. Die Logik der geltenden Gesetze ist, dass Ihre Freundin das Recht hat, in der EU zu arbeiten und zu leben, wo sie will, und Sie das Recht haben, mit ihr zu kommen. Der einfachste Weg, was den Aufenthaltstitel betrifft, wäre also, dass sie sich einen Job sucht, die notwendigen Formalitäten für den Zusammenzug erledigt und erst dann selbst nach einem Job sucht.
Es ist in der Tat sehr länderabhängig. Verschiedene EU-Länder haben unterschiedliche Richtlinien und Programme in Bezug auf Nicht-EU-Personen. In den Niederlanden können Sie beispielsweise als Nicht-EU-Bürger für ein Unternehmen arbeiten, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Bis vor kurzem konnten Nicht-EU-Personen nach 3 Jahren Arbeit in den Niederlanden den sogenannten Status „Arbeit ohne Genehmigung“ beantragen, aber ich bin mir nicht sicher, ob das im Moment noch gilt.
Robert Atkins