US-Bürger verheiratet mit Deutscher: EU-weit gültige Arbeitserlaubnis?

Ich bin US-Bürgerin und mit einem Deutschen verheiratet. Ich bin dabei, nach Deutschland zu ziehen und das Antragsverfahren zur Erlangung einer Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis über meinen deutschen Ehepartner bei einem örtlichen deutschen Ausländeramt gemäß den Anweisungen des Generalkonsulats in New York einzuleiten. Für US-Bürger kann das Verfahren als Sonderfall nach der Einreise nach Deutschland eingeleitet werden.

Das Regelwerk zur Erlangung der Genehmigung (laut Konsulat) finden Sie hier: http://www.germany.info/contentblob/4574158/Daten/5678142/MoveGermanyGermanSpouse.pdf

Unten gibt es einen Abschnitt:

Die Arbeitserlaubnis erfolgt automatisch mit Genehmigung der Aufenthaltserlaubnis.

Meine Frage ist: Welche Art von Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis wird erteilt? Gilt es für Deutschland oder die gesamte EU (mit oder ohne Schweiz ?) und ist es zeitlich begrenzt? Ich kann keine Details darüber finden, welche Art von Genehmigung erteilt wird.

Eine deutsche Aufenthaltserlaubnis allein berechtigt Sie nicht dazu, in anderen EU-Ländern zu arbeiten, aber wenn Sie mit Ihrem deutschen Ehepartner in ein anderes EU- oder EWR-Land ziehen, haben Sie aufgrund Ihrer Ehe fast automatisch das Recht, zu arbeiten.

Antworten (1)

In der EU kann eine Arbeitserlaubnis immer nur in einem Land gültig sein. Abhängig von Ihrer Situation haben Sie möglicherweise das Recht, in anderen Ländern zu arbeiten oder nicht, müssten aber dennoch einige Formalitäten in diesem Land erledigen . Insbesondere wenn Ihr deutscher Ehepartner in ein anderes EU-Land zieht, haben Sie automatisch das Recht, dort zu leben und zu arbeiten (für die Schweiz gelten mehr oder weniger die gleichen Regeln). Aber Sie können Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis nicht nutzen, um in der Schweiz zu arbeiten oder ohne Ihren Ehepartner so einfach dorthin zu ziehen.

Die Genehmigung selbst wird auf jeden Fall eine begrenzte Gültigkeitsdauer haben. Ich weiß nicht genau, wie lange die Ersterlaubnis gültig sein wird, aber sie sollte selbstverständlich verlängert werden, solange Sie noch verheiratet sind und mit Ihrem Ehepartner in Deutschland leben. Nach drei Jahren haben Sie Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis , die für zehn Jahre gültig ist und eine Art Dauerstatus in dem Sinne darstellt, dass die Zehnjahreskarte ohne erneute Überprüfung Ihrer Umstände verlängert werden sollte.