Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland mit Visum Typ D

Ich bin Austauschstudent in Deutschland, habe ein Visum Typ D für die Dauer des Semesters (ca. 5 Monate), mir wurde jedoch ein Praktikum angeboten und ich bewerbe mich für einen Deutschland-Intensivkurs für die Dauer von 7 Monaten. Ich ging zur Ausländerbehörde und dort wurde mir gesagt, dass es möglich ist, eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, wenn ich ihnen einen Nachweis über die Deutschkurse oder das Praktikum, einen Unterkunftsnachweis und einen Nachweis über den Lebensunterhalt vorlege. Aber ein Freund von mir kam gerade von der gleichen Ausländerbehörde zurück und bat um dasselbe und sie sagten ihm, dass er zurück in unser Herkunftsland (Ägypten) gehen und dann erneut ein Visum beantragen müsste? Ich mache mir jetzt etwas Sorgen und würde gerne wissen, ob ich in diesem Zustand tatsächlich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann oder nicht? Ich muss mich bald entscheiden.

Was ist deine Nationalität?
@phoog Ägypter
@phoog sagt Ägypten im Text
gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__16.html Ich bin bei der Suche nach einer Antwort auf diesen Link gestoßen, allerdings ist mein Deutsch noch nicht so gut! kann jemand daraus schließen, ob ich eine Aufenthaltserlaubnis bekomme oder nicht? Ich bin als Austauschstudent gekommen, kann ich eine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Zweck bekommen oder nicht?
@ blackbird57 oops, ich habe "unser" übersehen, also dachte ich, dass nur der Freund Ägypter ist.

Antworten (1)

Eher ein Kommentar, aber ich brauche Platz zum Zitieren.

§16(2)1 sagt

Während des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern kein gesetzlicher Anspruch besteht.

Das heißt ungefähr

Während eines Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a darf ein weiterer Aufenthalt zu einem anderen Zweck grundsätzlich nicht gewährt oder verlängert werden, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.

Unter welchem ​​Abschnitt haben Sie Ihr anfängliches Studentenvisum erhalten und wird das Praktikum rechtlich als bezahlte Tätigkeit angesehen?

Ich habe mein Visum als Austauschstudent für dieses Wintersemester bekommen, jetzt möchte ich eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, um Deutsch intensiv zu studieren, um mich an einer deutschen Universität bewerben zu können, also wird dies als "anderer Zweck" angesehen oder auch als Bildungszweck betrachtet? Ich kenne mich mit den rechtlichen Aspekten des Praktikums nicht wirklich aus und ehrlich gesagt kann ich es streichen, wenn es Probleme geben könnte. Mich interessiert nur deutsch, es wäre nur eine Nebenrecherche gewesen, mehr nicht.
Findest du es auch anders, ob ich den Intensivkurs in einer privaten Sprachschule besuche oder ob ich es irgendwie geschafft habe, an einer Universität für ein Sommersemester zugelassen zu werden und dort Sprachvorbereitungskurse zu belegen?
Die Bedeutung von Praktikum reicht von einem obligatorischen Bestandteil des Studiums bis hin zu bezahlten und versicherten Einstiegsjobs. Kann man ohne weitere Details nicht sagen. Haben Sie schon einmal überlegt, mit einem Anwalt zu sprechen? Das wird Sie einiges kosten, aber es wird eine professionelle und spezifische Beratung sein. Oder die Studierendenvertretung an der Hochschule (AStA, Studentenwerk) hilft weiter.