Nicht-EU-Bürger, der nach Deutschland zieht, um mit einer deutschen Freundin zusammenzuleben

Ich bin Brasilianerin und meine Freundin ist Deutsche. Vor einigen Wochen musste sie zurück und wir haben überlegt, ob ich nach Deutschland gehen könnte, um dort zusammenzuleben. Deshalb war unser ursprünglicher Plan, Deutschland mit einem Touristenvisum zu besuchen (Brasilianer sind für Besuche unter 90 Tagen nicht erforderlich), für einen Zeitraum von etwa einem Monat oder so zu bleiben, um zu sehen, ob mir der Ort gefallen würde, und wenn ja, ein befristetes Aufenthaltsvisum beantragen, solange ich noch in Deutschland bin.

Ist es möglich, ein solches Visum innerhalb der deutschen Grenzen zu beantragen? Wäre diese Art von Beziehung akzeptabel, um ein Visum zu benötigen, oder müssten wir verheiratet sein, um so etwas zu verlangen? Wie steht es mit der Arbeit, bin ich berechtigt, ein Arbeits- und Lebensvisum zu erhalten, da mein Hauptziel darin besteht, bei ihr zu bleiben, und dafür eine Arbeit finden muss, um unseren Haushalt zu erhalten?

Ich habe im ganzen Internet nach Antworten gesucht, aber es gibt wenig bis gar keine Informationen auf Portugiesisch, und wenn ich etwas auf Englisch suche, finde ich normalerweise Informationen über US-Bürger, die unter bestimmten Bedingungen in Deutschland leben können, was weit davon entfernt ist Szenario.

Hat Ihre Freundin vorher in einem anderen EU-Land gearbeitet?
Nein, hat sie nicht. Abgesehen davon, dass sie zum Studium hierher gekommen war, hatte sie Deutschland noch nie verlassen.
Es hätte dir den Deutschtest ersparen können, aber das ist dann nicht relevant.
Ich verstehe. Vielen Dank für Ihre Kommentare, Sie waren sehr hilfreich! Wie sieht es mit der Anforderung aus, das Visum innerhalb Deutschlands zu ändern, irgendwelche Informationen dazu?
Anscheinend habe ich es in meiner Antwort angesprochen, oder übersehe ich etwas? Um ganz genau zu sein, benötigen Sie für einen Kurzaufenthalt kein Visum und für einen Langzeitaufenthalt auch kein Visum, da Sie stattdessen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen würden. In beiden Fällen benötigen nur Personen aus anderen Ländern ein Visum.
Für die Zeit dazwischen erhalten Sie einen Antragsnachweis, der Ihnen erlaubt, legal im Land zu bleiben, solange Ihr Antrag bearbeitet wird (bis zu 6 Monate). Sie müssen jedoch innerhalb von drei Monaten nach Einreise nach Deutschland (maximale Dauer für einen visumfreien Kurzaufenthalt) einen Antrag stellen, sonst würden Sie sich illegal dort aufhalten mit allerlei bösen Folgen (im schlimmsten Fall Ausreise aus dem gesamten Schengen-Raum und Berufsunfähigkeit). jemals die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen).

Antworten (1)

Genau wie US-Bürger können Sie von Deutschland aus einen Ehegattennachzug beantragen. Dies ist nur für Bürger einer Handvoll Nationen möglich, aber Brasilien gehört dazu. Siehe hierzu die Seite zum Familiennachzug auf den Seiten des Auswärtigen Amtes. Das relevante Bit ist

Staatsangehörige Australiens, Brasiliens, El Salvadors, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können die Aufenthaltsgenehmigung auch nach der erforderlichen Einreise einholen.

Wörtlich: „Bürger Australiens, Brasiliens, El Salvadors, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der Vereinigten Staaten von Amerika können nach der Einreise ebenfalls die erforderliche Aufenthaltserlaubnis erhalten.“ Dagegen müssen Bürger aus allen anderen Staaten (außer natürlich EU- und assoziierte Staaten) ein spezielles Visum von außerhalb Deutschlands beantragen.

Soweit mir bekannt ist, erfordert der Familiennachzug eine Form der eingetragenen Partnerschaft (wenn nicht eine traditionelle Ehe, dann zumindest eine eingetragene Partnerschaft auf Deutsch) und möglicherweise einige Deutschkenntnisse . Wenn Sie auf diesem Weg eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, hätten Sie als Ehepartner eines deutschen Staatsbürgers ein uneingeschränktes Recht, in Deutschland zu arbeiten.

Wenn Sie das nicht können, wäre die andere Lösung eine reguläre Arbeitserlaubnis, aber Sie müssen sich aufgrund Ihrer Qualifikation und Erfahrung selbst dafür qualifizieren, und ein deutscher Partner würde in diesem Fall nicht helfen. Grundsätzlich müssen Sie einen Arbeitgeber finden, der bereit ist, Sie zu sponsern und Ihnen ein bestimmtes Stellenangebot mit einem Gehalt über einer ziemlich hohen Schwelle zu unterbreiten. Ich glaube auch nicht, dass Brasilianer diese innerhalb des Landes beantragen können (US-Amerikaner können das definitiv).

Achtung: Für Partner deutscher Staatsangehöriger gelten andere Regeln als für Partner anderer EU-Bürger oder Drittstaatsangehöriger, die sich in Deutschland aufhalten. Es gibt auch leicht abweichende Regeln für Visa/Genehmigungen zur Familienzusammenführung und reguläre Arbeitserlaubnisse. Was Sie vielleicht über andere verwandte Situationen gelesen haben, trifft nicht ohne Weiteres auf Ihre zu.