Ich hoffe, einen Einblick in das Ergebnis meines B2-Visumantrags zu erhalten.
Als ich ein Kind war, haben meine Eltern ein B1/B2-Visum von (2001-2009) überschritten – soweit mir bekannt ist, sind wir für eine gewisse Zeit in unser Heimatland zurückgekehrt.
2009 kehrte ich im Alter von 16 Jahren in mein Heimatland Großbritannien zurück.
Seit unserem Overstay bin ich zweimal mit einem ESTA-Visum in die USA gereist, ohne dass Fragen gestellt wurden.
Davon abgesehen beantrage ich jetzt ein B2-Visum für das Zusammenleben, um meinen Partner bei einem Umzug nach Baltimore zur Arbeit zu begleiten.
Wird die Botschaft die Überschreitung in Frage stellen? Wenn ja, werden sie bereit sein, darüber hinwegzusehen, wie ich ein Kind war? Leider ist mein Vater verstorben, also ist es eine sehr graue Zone, warum wir überhaupt zu lange geblieben sind.
http://www.state.gov/documents/organization/87120.pdf
Jeder Zeitraum, den sich ein Ausländer unter 18 Jahren rechtswidrig in den Vereinigten Staaten aufhält, würde nicht zur Berechnung der Ansammlung von rechtswidrigem Aufenthalt im Sinne von INA 212(a)(9)(B) zählen.
Während Ihr Overstay Ihr Visum zu diesem Zeitpunkt im Gegensatz zu einem Erwachsenen storniert, sind Sie aus diesem Grund nicht für 3/10 Jahre gesperrt. Deshalb haben Sie auch ein ESTA. Sie werden keine Probleme mit dem Overstay haben.
Sie können auch den entsprechenden Abschnitt 212 (a) (9) (B) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes überprüfen , dort steht dasselbe.
Benutzer102008