Reisen Sie in die USA, während Sie für ein US-Unternehmen arbeiten

Ich bin neuseeländischer Staatsbürger und lebe in Mexiko. Ich reise regelmäßig in die USA (meistens nur um Freunde zu besuchen oder zum Einkaufen).

Ich wurde gebeten, für ein neues US-Unternehmen zu arbeiten, entweder als externer/ausländischer Mitarbeiter oder als Auftragnehmer.

Aufgrund meiner regelmäßigen Reisen in die USA und aufgrund meiner Nähe zum Potenzial, sogar kurze Arbeitsreisen (1-2 Wochen) zu unternehmen, mache ich mir jedoch Sorgen, dass ich die auf meinem B1/B2 US-Visum erlaubten Grenzen überschreiten könnte.

Laut der Antwort von @dlanod auf Travel to USA while working remote for US company erlaubt das B1-Visum Besprechungen, Vertragsverhandlungen, Schulungen und Konferenzen, aber ich weiß nicht, ob ich mit meinem auch tatsächlich die Büros besuchen dürfte Laptop und Arbeit für eine Woche (während meine Familie wahrscheinlich Sightseeing macht).

Kann ich mit meinem B1-Visum rechtlich in den USA für ein in den USA ansässiges Unternehmen als ausländischer Mitarbeiter arbeiten? Oder als ausländischer Auftragnehmer?

Falls zutreffend, wäre der Hauptgrund, ein oder zwei Wochen in den Büros zu arbeiten, der, dass wir dadurch Arbeitstreffen abhalten könnten, also passt das vielleicht unter „Konsultation mit Geschäftspartnern“?

Es ist alles sehr grau.
Wer sagt dir eigentlich? Ich arbeite remote für ein US-Unternehmen, werde aber von einer lokalen Tochtergesellschaft in meinem Wohnsitzland bezahlt. Wenn ich das US-Büro besuche, arbeite ich gelegentlich zwischen den Meetings.

Antworten (1)

Obwohl Sie gute Absichten haben, werden die Zwecke des Geschäftsvisums in diesem PDF-Dokument des Außenministeriums beschrieben ...

Und sie weisen ausdrücklich darauf hin, dass Sie während eines Besuchs mit einem B1-Visum kein Einkommen von einem in den USA ansässigen Unternehmen / einer US-amerikanischen Einrichtung akzeptieren können.

Zweck Ihrer Reise

Konferenz-, Meeting-, Messe- oder Geschäftsveranstaltungsteilnehmer

Über Ihren vorübergehenden Besuch

Erhält kein Gehalt oder Einkommen von einem in den USA ansässigen Unternehmen/Unternehmen. Für wissenschaftliche, pädagogische, berufliche oder geschäftliche Zwecke.

Am besten besorgen Sie sich das richtige Geschäftsvisum. Dies wird auch im selben pdf-Dokument beschrieben :

Zweck Ihrer Reise

Beschäftigung/Arbeit

Über Ihren vorübergehenden Besuch

Zahlung, Einkommen, Gehalt werden Ihnen von einem in den USA ansässigen Unternehmen oder einer Geschäftseinheit gezahlt.

Art des Visums

Visum für vorübergehende Arbeitnehmer (H, L, O, P, Q Visa und mehr)

Wichtige Schritte – Was Sie tun müssen

US-Arbeitgeber reicht Petition bei USCIS ein. Nach Genehmigung der Petition Visumantrag bei der US-Botschaft oder dem US-Konsulat.

Und um deine Frage zu beantworten...

Kann ich mit meinem B1-Visum rechtlich in den USA für ein in den USA ansässiges Unternehmen als ausländischer Mitarbeiter arbeiten? Oder als ausländischer Auftragnehmer?

Wenn Sie Einkünfte/Zahlungen von der US-Firma erhalten, dann nein, Sie dürfen mit einem B1-Visum nicht in den USA arbeiten. Ihr Arbeitgeber muss das richtige Geschäftsvisum für Sie sponsern. Das Außenministerium schlägt auf Petition basierende H-, L-, O-, P- und Q-Visa vor.

Ich gehe davon aus, dass ein Neuseeländer eher das VWP als ein B-1-Visum verwenden würde. Die erlaubten Aktivitäten sind die gleichen, aber die Aufenthaltsdauer ist auf 90 Tage begrenzt und kann nicht verlängert werden. Einige Quellen sagen jedoch, dass ein B-1-Besucher (und damit ein VWP-Besucher) während des Besuchs kein Einkommen aus einer US-Quelle erhalten kann.
@phoog guter Fang. Es stimmt, sie können mit einem B1-Visum kein Einkommen erzielen, sodass das gesamte Szenario hinfällig ist.
@phoog Ich gehe davon aus, dass ein Neuseeländer eher das VWP als ein B-1-Visum verwenden würde - ich bin mir nicht sicher, worauf Sie sich mit diesem Kommentar beziehen? Ich habe ein B1-Visum, also würde ich nicht über das VWP in die USA einreisen. Mein Verständnis war, dass das VWP nichts zulassen würde, was das B1 nicht zulässt?
@phoog Ich verstehe den Rest Ihres Kommentars und merke, dass es nicht gut für mich aussieht. Ich war nur verwirrt von Ihrer ersten Aussage
@Midavalo Es ist nur ungewöhnlich, dass neuseeländische Staatsbürger überhaupt ein B1 / B2-Visum erhalten.
@MichaelHampton, der in Tijuana lebt, hat es einfach einfacher gemacht, mehrmals im Monat die Grenze zu überqueren
@Midavalo Als ich diesen Kommentar schrieb, war seit dem Lesen der Frage genug Zeit vergangen, dass ich vergessen hatte, dass Sie bereits ein B-1 / B-2-Visum haben. Deshalb wollte ich nur darauf hinweisen, dass die Angaben zu Aufenthaltsdauer und dergleichen (wie ich damals fälschlicherweise dachte) nicht zutreffen würden. Sie haben Recht, dass die Bedingungen für VWP-Geschäftsbesucher im Wesentlichen die gleichen sind wie für B-1-Besucher. Wie erleichtert das Visum den häufigen Grenzübertritt?
@AussieJoe Auf der anderen Seite kann ein ausländisches Unternehmen seine Mitarbeiter zu einem Kunden in den USA schicken und sie bezahlen, während sie dort sind, und die Zahlung vom Kunden erhalten, während sie dort sind, also wenn Midavalo eine separate juristische Person hat, die Rechnungen stellt dem US-Client, könnte dies möglich sein. Allerdings macht es, ehrlich gesagt, keinen Sinn, dass es von der rechtlichen Struktur des Geschäfts eines Geschäftsreisenden abhängen sollte, ob es erlaubt ist, also ist es vielleicht erlaubt, egal was passiert, und vielleicht ist es verboten, egal was passiert, obwohl das unwahrscheinlich erscheint. Deshalb sagte ich, es ist alles ziemlich grau.
@phoog, als wir zum ersten Mal nach Mexiko zogen, waren wir im Rahmen von VWP in die USA geflogen und dann nach Mexiko gefahren. Gegen Ende dieser ersten 90 Tage des VWP bekamen wir mehr Fragen darüber, was wir taten und wo wir lebten, einschließlich der gelegentlichen Aufforderung, unsere mexikanischen Aufenthaltsausweise vorzuzeigen usw. Wir wurden mehrfach von CBP darauf hingewiesen, dass dies der Fall wäre Machen Sie die Dinge einfacher, wenn wir Visa hätten, und Freunde hatten geraten, dass sie dasselbe getan hätten. Sicherlich viel weniger Fragen und schnellerer Prozess seit Erhalt der Visa. Ich denke, wenn wir nur gelegentliche Besucher unter VWP gewesen wären, wäre es in Ordnung gewesen
Der Ausdruck "richtiges Geschäftsvisum" wird hier falsch verwendet, da ein B-1-Visum ein Geschäftsvisum ist und hier nicht ausreicht. Ausreichende Visa sind keine Geschäftsvisa, sondern Beschäftigungsvisa, auch Arbeitsvisa genannt. Im verlinkten Dokument werden sie als „Visum für vorübergehende Arbeitnehmer“ bezeichnet.