Benötigt ein Nicht-EU-Ehepartner eines in der Schweiz lebenden EU-Bürgers eine Arbeitserlaubnis, um in den Niederlanden zu arbeiten?

Ich bin gerade diesem Forum beigetreten und würde gerne Ihren Rat einholen, um mich aufzuklären. Ich bin Indonesier und mein Mann ist Italiener. Wir leben in der Schweiz mit einer B-Bewilligung, mit der ich arbeiten darf. Ich bin jetzt seit über einem Jahr hierher gezogen und konnte noch keinen Job finden. Wir werden unsere Genehmigung verlängern und sie nächstes Jahr in C (unbefristet) ändern, sobald mein Mann seine 5 Jahre Beschäftigung und Aufenthalt hier erreicht hat.

Kürzlich habe ich mich auf Stellen in Nachbarländern beworben und habe die Möglichkeit eines Vorstellungsgesprächs bei einer Organisation in den Niederlanden. Der Job wird es mir ermöglichen, zwischen diesen Ländern hin und her zu reisen, und das nur für einen 1-jährigen Einsatz. Ich habe die Website der Europäischen Kommission zum Abkommen über die Freizügigkeitsrechte von EU-Bürgern und ihren Nicht-EU-Familienangehörigen konsultiert, das auch von der Schweiz unterzeichnet wurde, siehe unten:

Allerdings habe ich irgendwo gelesen, dass Nicht-EU-Ehepartner in anderen EU-Ländern ohne Erlaubnis nur arbeiten können, solange der EU-Ehepartner mit ihm im selben Land lebt. Ich habe auch die niederländische Einwanderungsbehörde (IND) per E-Mail konsultiert und dieselbe Frage gestellt, aber ich habe noch nichts von ihnen gehört. Ich wäre sehr dankbar und dankbar, wenn jemand hier sein Wissen oder seine Erfahrungen in diesem speziellen Fall teilen könnte.

Vielleicht wenden Sie sich an Ihre Botschaft in den Niederlanden oder der Schweiz? Sie könnten besser in der Lage sein, diese komplexe Frage zu lösen.

Antworten (1)

So funktioniert die Freizügigkeit in der EU: Ein EU-Bürger hat das von der EU verliehene Recht, in jedes andere EU-Land zu ziehen und dort zu leben und dort zu arbeiten (Ausnahme ist das eigene Land), und kann dabei seinen Ehemann bzw Frau, die dann die Erlaubnis hat, in diesem Land zu arbeiten.

Ja, die allererste Bedingung ist, dass der EU-Bürger in dieses Land ziehen muss. Möglicherweise gibt es andere Möglichkeiten, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten, die jedoch nicht auf den EU-Freizügigkeitsgesetzen basieren.