Meine Frau ist US-Bürgerin und wir werden uns in ein paar Monaten wiedersehen. Ich bin EU-Bürger und lebe und arbeite derzeit in den Niederlanden. Sie wurde gerade an einer öffentlichen Forschungsuniversität in den Niederlanden zugelassen (Studienjahr beginnt im September 2021), welche Studiengebühren müssen wir zahlen? Da ich sie gegen das EU-Recht sponsere, hat sie Anspruch auf die EU-Studiengebühren?
Das Gesetz ( Wet Studiefinanciering 2000 ) ist nicht sehr explizit, sieht aber vor, dass mehrere Kategorien von Ausländern in Bezug auf Studiengebühren wie niederländische Studenten behandelt werden. Mehrere Universitäten erwähnen ausdrücklich Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern ( familielid EU/EER ) als eine dieser Kategorien (zB WUR , Maastricht ).
Ich weiß nicht, ob diese Regeln eine Grundlage im EU-Recht oder in der Rechtsprechung des EuGH haben.
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