Orientierungsvisum in den Niederlanden erhalten, Angebot vor dem Umzug erhalten, gelten 30 %?

Ich wohne derzeit in den USA und werde zur Arbeit nach Amsterdam ziehen. Bevor ich das Jobangebot bekam, habe ich ein Visum für das Orientierungsjahr beantragt. Ich habe heute einen positiven Bescheid bekommen. Wenn ich mit MVV für ein Orientierungsvisum in die Niederlande einreise, gilt die 30 %-Steuerbefreiung nicht?

Antworten (1)

Auf dieser Webseite der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung wird das System erläutert:

30 % Fazilität für ankommende Mitarbeiter

Wenn Sie zum Arbeiten in die Niederlande kommen, werden Sie möglicherweise mit zusätzlichen Kosten konfrontiert, den sogenannten extraterritorialen Kosten. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen eine kostenlose (unversteuerte) Erstattung der Ihnen entstehenden extraterritorialen Kosten gewähren. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen auch 30 % Ihres Lohns inklusive Erstattung steuerfrei auszahlen. Diese Fazilität wird als 30%-Fazilität bezeichnet. Hierfür ist der Nachweis der entstandenen Kosten nicht erforderlich.

Bedingungen

Sie benötigen unsere Genehmigung, um die Einrichtung anzuwenden. Um diese zu erhalten, müssen Sie und Ihr Arbeitgeber einen Antrag stellen . Sie haben Anspruch auf diese Beihilfe, wenn Sie eine Reihe von Bedingungen erfüllen .

Die oben zitierte Seite mit den Bedingungen enthält diesen Text:

Konditionen 30% Fazilität

Die 30 %-Regelung gilt für Sie, wenn Sie außerhalb der Niederlande eingestellt oder aus einem anderen Land als den Niederlanden zur Arbeit in die Niederlande entsandt wurden. Für die Inanspruchnahme der 30 %-Regelung ab dem 1. Januar 2012 gelten unter anderem folgende Bedingungen:

  • Sie haben ein Arbeitsverhältnis.
  • Sie werden von Ihrem Arbeitgeber aus einem anderen Land angeworben oder Sie werden aus einem anderen Land zu Ihrem Arbeitgeber entsandt.
  • In den 2 Jahren vor Ihrem 1. Arbeitstag in den Niederlanden haben Sie mehr als 16 Monate außerhalb der Niederlande gelebt, mehr als 150 Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt. Nähere Informationen dazu [also zum Abstandsgebot] finden Sie unter: Sie wohnen mehr als 150 Kilometer von der niederländischen Grenze entfernt .
  • Sie verfügen über spezifische Fachkenntnisse, die auf dem niederländischen Arbeitsmarkt nicht oder kaum vorhanden sind.
  • Sie haben eine gültige Entscheidung .

Tatsächlich ist dies eine Reduzierung Ihrer NL-Einkommensteuerpflicht um 30 %. Nichts auf diesen Seiten erfordert, dass Sie mit einem bestimmten Visum oder einer bestimmten Einreisegenehmigung in die Niederlande eingereist sind. Es erfordert jedoch, dass Sie und Ihr Arbeitgeber einen Antrag stellen, die Bedingungen erfüllen und genehmigt werden.