Ich bin in den Niederlanden als qualifizierter Wanderarbeiter (Kennismigrant). Meine Aufenthaltserlaubnis läuft 2020 aus. Seit ich hierher gezogen bin, habe ich mich entschieden, den Arbeitgeber zu wechseln. Mein neuer Arbeitgeber ist nicht dazu eingerichtet, mich in den Niederlanden zu sponsern. Spielt das eine Rolle?
Mein Plan war es, auf ein Visum für Ehepartner umzusteigen, um in den Niederlanden zu bleiben, aber meine Lektüre an einigen Stellen deutet darauf hin, dass ich, sobald ich eine Aufenthaltskarte als qualifizierter Migrant habe, im Wesentlichen überall arbeiten kann, ohne weitere Sponsoring-Anforderungen. Ist das richtig?
Beispiel:
Arbeitgeber müssen im Allgemeinen eine Arbeitserlaubnis einholen, bevor sie Arbeitnehmer von außerhalb der EU für die Arbeit in den Niederlanden einstellen können. Eine Ausnahme bildet die Kategorie der qualifizierten Migranten, bei der der Arbeitgeber keine Arbeitserlaubnis beantragen muss. Quelle
Andere Quellen scheinen diesem Verständnis jedoch zu widersprechen (und scheinen eher dem zu entsprechen, was ich erwarten würde):
Wenn Sie innerhalb der drei Monate keine neue Stelle finden, die den Voraussetzungen Ihrer Erlaubnis entspricht, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis rückwirkend zum Beendigungsdatum entzogen. Quelle
Ich bin mir nicht sicher, ob sich die Quellen unbedingt widersprechen, aber aufgrund meiner Lektüre der auf IND.nl verfügbaren Informationen verstehe ich, dass zwischen Arbeitserlaubnis ( tewerkstellingsvergunning ) und Aufenthaltserlaubnis und für Arbeitgeber zwischen der Beantragung unterschieden wird eine tewerkstellingsvergunning , um einen Ausländer für eine nicht qualifizierte Stelle einzustellen und als Arbeitgeber für Kennismigranten (oder Bezugspersonen ) gemeldet zu sein.
Als Kennismigrant sollten Sie daher in jeder "qualifizierten" Position arbeiten können, ohne einen Wechsel Ihres Aufenthaltstitels zu beantragen. Es ist nicht an einen bestimmten Job oder Arbeitgeber gebunden und wenn Sie Ihren Job verlassen, haben Sie drei Monate Zeit, um einen anderen zu finden, der die regulären Kennismigrant- Anforderungen wie die Gehaltsgrenze und die Arbeitgeberregistrierung als Referenz erfüllt . Aber eine tewerkstellingsvergunning brauchst du nicht .
Das bedeutet auch, dass es Ihnen nicht freisteht, irgendeinen Job anzunehmen ( außer wenn Sie japanischer Staatsbürger sind ). Wenn Sie eine Beschäftigung unterhalb der Gehaltsgrenze oder bei einem nicht registrierten Arbeitgeber ausüben möchten, benötigen Sie diese Arbeitserlaubnis ( tewerkstellingsvergunning ) zusätzlich zu Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis. Die Tatsache, dass Ihr Arbeitgeber nicht dafür eingerichtet ist, Sie zu sponsern, kann also eine Rolle spielen, wenn er damit meint, dass er nicht als Referenz anerkannt wird .
Oder zumindest wäre es für andere in Ihrer Situation wichtig, aber wie an anderer Stelle besprochen, sollte Ihr Status als Ehepartner eines EU-Bürgers all dies außer Frage stellen.
Phoog
Gala
Schwach
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Gala
Phoog
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