Muss ich meinen Aufenthaltsstatus in der NB ändern?

Ich bin in den Niederlanden als qualifizierter Wanderarbeiter (Kennismigrant). Meine Aufenthaltserlaubnis läuft 2020 aus. Seit ich hierher gezogen bin, habe ich mich entschieden, den Arbeitgeber zu wechseln. Mein neuer Arbeitgeber ist nicht dazu eingerichtet, mich in den Niederlanden zu sponsern. Spielt das eine Rolle?

Mein Plan war es, auf ein Visum für Ehepartner umzusteigen, um in den Niederlanden zu bleiben, aber meine Lektüre an einigen Stellen deutet darauf hin, dass ich, sobald ich eine Aufenthaltskarte als qualifizierter Migrant habe, im Wesentlichen überall arbeiten kann, ohne weitere Sponsoring-Anforderungen. Ist das richtig?

Beispiel:

Arbeitgeber müssen im Allgemeinen eine Arbeitserlaubnis einholen, bevor sie Arbeitnehmer von außerhalb der EU für die Arbeit in den Niederlanden einstellen können. Eine Ausnahme bildet die Kategorie der qualifizierten Migranten, bei der der Arbeitgeber keine Arbeitserlaubnis beantragen muss. Quelle

Andere Quellen scheinen diesem Verständnis jedoch zu widersprechen (und scheinen eher dem zu entsprechen, was ich erwarten würde):

Wenn Sie innerhalb der drei Monate keine neue Stelle finden, die den Voraussetzungen Ihrer Erlaubnis entspricht, wird Ihre Aufenthaltserlaubnis rückwirkend zum Beendigungsdatum entzogen. Quelle

Als Ehepartner eines in den Niederlanden lebenden EU-Bürgers haben Sie das gesetzliche Recht, in den Niederlanden zu leben und zu arbeiten. Ich verstehe nicht, warum Sie sich für den qualifizierten Migrantenstatus interessieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Aufenthaltserlaubnis rückwirkend entzogen wird, weil sie Sie nicht abschieben oder Ihnen das Recht auf Arbeit entziehen kann, es sei denn, Ihre Frau verlässt das Land oder Sie werden zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Gesundheit oder aus öffentlichen Gründen Politik (z. B. entdecken sie, dass Sie ein Kriegsverbrecher sind oder ähnliches).
Wie ist Ihr genauer Status? Kennismigrant oder Blaue Karte EU?
@phoog: Wollen Sie damit sagen, dass keine Statusänderung erforderlich ist?
@Gala: Kennismigrant.
@Flimzy Ich würde die entsprechende (optionale) Aufenthaltskarte beantragen, nur um das IND nicht zu überraschen und eine Papierspur zu haben, aber Ihr Status ist jetzt ganz anders. Möglicherweise müssen Sie Ihre Eheschließung usw. dokumentieren, aber die Niederlande haben keinen Ermessensspielraum, Ihnen das Bleiberecht zu gewähren oder nicht, und das EU-Recht legt fest, dass das Schlimmste, was Ihnen passieren kann, wenn Sie den Papierkram durcheinander bringen, eine zusätzliche Gebühr oder ein Bußgeld ist , d.h. Sie sind vor den schlimmeren Folgen geschützt, die ein Verstoß gegen das Ausländerrecht für andere Nicht-EU-Bürger haben könnte (Ausreisepflicht, Ausreiseverbot etc.)
@Gala Die Aufenthaltskarte ist für Nicht-EU-Familienmitglieder nicht optional, oder? Sie könnten ihn also mit einer Geldstrafe bestrafen, weil er keine hatte. Ich kenne die Einzelheiten der Umsetzung in den Niederlanden nicht, aber in Frankreich erhöhen sie die Gebühr für die Karte von null auf 340 €. Also, Flimzy, das Schlimmste, was sie Ihnen antun können, wenn Ihr Aufenthaltstitel rückwirkend abläuft, ist, Sie mit einer Geldstrafe zu belegen und Ihnen eine Aufenthaltskarte für ein Familienmitglied eines EU-Bürgers zu besorgen. Um das zu vermeiden, sollten Sie die Karte jetzt beantragen. Dann brauchen Sie sich um Arbeitserlaubnis oder sonstiges nicht zu kümmern.
@phoog Ja, das stimmt, tut mir leid. Ich habe gerade gelesen, dass in den Niederlanden der EU-Bürger-Sponsor im Rahmen des Verfahrens auch eine Aufenthaltskarte erhalten muss: kdw.ind.nl/…
Es kostet auch 50 € (in Frankreich ist es kostenlos, da es nach EU-Recht nicht mehr kosten darf als der nationale Personalausweis des Landes und der niederländische Personalausweis nicht kostenlos ist).
"Es ist nicht einmal eine Statusänderung erforderlich": Nach EU-Recht haben Sie das Recht, in den Niederlanden zu bleiben (und zu arbeiten), solange Ihre Frau das tut (ich gehe davon aus, dass sie einen Job hat). Ihr Recht ist nicht von einer Registrierung oder Beantragung irgendeines Status abhängig. Als Nicht-EU-Bürger können Sie jedoch aufgefordert werden, eine Aufenthaltskarte als Nachweis für dieses Recht zu haben, und in den Niederlanden gibt es eine solche Anforderung. Wenn Sie die Karte nicht haben, berührt dies Ihr Bleiberecht nicht; es macht Sie nur möglicherweise für eine Geldstrafe haftbar.

Antworten (1)

Ich bin mir nicht sicher, ob sich die Quellen unbedingt widersprechen, aber aufgrund meiner Lektüre der auf IND.nl verfügbaren Informationen verstehe ich, dass zwischen Arbeitserlaubnis ( tewerkstellingsvergunning ) und Aufenthaltserlaubnis und für Arbeitgeber zwischen der Beantragung unterschieden wird eine tewerkstellingsvergunning , um einen Ausländer für eine nicht qualifizierte Stelle einzustellen und als Arbeitgeber für Kennismigranten (oder Bezugspersonen ) gemeldet zu sein.

Als Kennismigrant sollten Sie daher in jeder "qualifizierten" Position arbeiten können, ohne einen Wechsel Ihres Aufenthaltstitels zu beantragen. Es ist nicht an einen bestimmten Job oder Arbeitgeber gebunden und wenn Sie Ihren Job verlassen, haben Sie drei Monate Zeit, um einen anderen zu finden, der die regulären Kennismigrant- Anforderungen wie die Gehaltsgrenze und die Arbeitgeberregistrierung als Referenz erfüllt . Aber eine tewerkstellingsvergunning brauchst du nicht .

Das bedeutet auch, dass es Ihnen nicht freisteht, irgendeinen Job anzunehmen ( außer wenn Sie japanischer Staatsbürger sind ). Wenn Sie eine Beschäftigung unterhalb der Gehaltsgrenze oder bei einem nicht registrierten Arbeitgeber ausüben möchten, benötigen Sie diese Arbeitserlaubnis ( tewerkstellingsvergunning ) zusätzlich zu Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis. Die Tatsache, dass Ihr Arbeitgeber nicht dafür eingerichtet ist, Sie zu sponsern, kann also eine Rolle spielen, wenn er damit meint, dass er nicht als Referenz anerkannt wird .

Oder zumindest wäre es für andere in Ihrer Situation wichtig, aber wie an anderer Stelle besprochen, sollte Ihr Status als Ehepartner eines EU-Bürgers all dies außer Frage stellen.

Nachdem ich die Frage ein paar Mal gelesen habe, fällt mir ein, dass Flimzy die Beantragung der Aufenthaltskarte vielleicht bis zum Ablauf seiner aktuellen Aufenthaltserlaubnis im Jahr 2020 verschieben möchte. Wenn ich Ihre Antwort richtig verstehe, kann er das tun, wenn das Gehalt von Der neue Job liegt über dem Schwellenwert. Ist das richtig?
@phoog Ja, aber ich verstehe, dass der Arbeitgeber auch registriert sein muss, um Kennismigranten zu beschäftigen ( Erkenning als referent ).