Erhalt einer deutschen Aufenthaltserlaubnis als in den Niederlanden lebender russischer Staatsbürger

Ich lebe und arbeite derzeit in den Niederlanden als hochqualifizierter Migrant. Ich bin russischer Staatsbürger. Wenn ich ein Jobangebot von einem Unternehmen in Deutschland habe (das sich um alles andere rechtliche kümmert), muss ich dann nach Russland zurückkehren, um eine deutsche Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu erhalten, oder kann ich dies tun, während ich in den Niederlanden lebe?

Antworten (2)

Sie müssen nicht nach Russland reisen. Tatsächlich könnte ein deutsches Konsulat in Russland Ihren Antrag ablehnen, weil Sie dort keinen Wohnsitz haben. Stattdessen sollten Sie sich an ein deutsches Konsulat in den Niederlanden wenden.

Nein, Sie müssen nicht nach Russland reisen, um ein Visum zu erhalten, aber es gibt ein paar Dinge zu beachten:

  • Konsulate verlangen, dass Ihr aktueller Aufenthaltstitel ab dem Antragsdatum noch mindestens einige Monate gültig ist.

  • Je nach Land/Konsulat, in dem Sie sich bewerben, müssen Sie möglicherweise unterschiedliche Dokumente vorlegen.

Sicherheitshalber sollten Sie sich an das deutsche Konsulat wenden, bei dem Sie den Antrag stellen, und dort um Anweisungen bitten.

PS: Gleichzeitig sollten Sie Ihre Bewerbung in Russland einreichen können, wenn Sie möchten. Der Wohnsitz ist hier kein Thema.

Das Gültigkeitserfordernis der Aufenthaltserlaubnis gilt nicht für die Beantragung eines Arbeitsvisums. Außerdem kann der Wohnsitz durchaus ein Problem sein (Mir wurde einmal die Zustellung durch ein niederländisches Konsulat in meinem Heimatland verweigert, bis ich nachweisen konnte, dass ich in ihrem Zuständigkeitsbereich lebe; ich konnte nur nicht herausfinden, ob ein deutsches Konsulat hätte eine ähnliche Politik). Haben Sie eine Quelle, die Ihre Behauptung stützt, dass dies nicht der Fall ist?
@phoog Ah, ich verstehe, was du meinst, in Russland wäre das "Registrierung". Tatsächlich kann ein Konsulat verlangen, dass der Themenstarter einen Stempel in seinem Pass mit der Registrierung in dem Bereich hat, der diesem Konsulat entspricht. Eine Registrierung ist möglich, vorausgesetzt, er hat eine Unterkunft in Russland, ein Wohnsitz ist eine andere Sache. "Das Gültigkeitserfordernis für die Aufenthaltserlaubnis gilt nicht für die Beantragung eines Arbeitsvisums." -- Das wusste ich nicht und bezweifle, dass es im Allgemeinen zutrifft.
Nun, in meinem Fall waren es die USA, die keine Registrierung haben. Das niederländische Konsulat wollte einen Nachweis meines Wohnsitzes. Bloße "Unterbringung" war nicht ausreichend. Das Gültigkeitserfordernis bezieht sich auf die Möglichkeit, nach einem vorübergehenden Aufenthalt an den Wohnort zurückkehren zu können, so dass es für einen dauerhaften Wohnortwechsel keinen Sinn machen würde.