Beratungsanfrage - Bestätigung der Niederlassungserlaubnis während der Abwesenheit von Deutschland

Ich habe eine Niederlassungserlaubnis. Ich plane, in mein Heimatland zu ziehen, um mich selbstständig zu machen und eine externe Teilzeit-Promotion an einer deutschen Universität zu absolvieren (wird Deutschland einmal im Jahr besuchen, um den Fortschritt zu überprüfen und zu diskutieren). Falls mein Selbstständigkeitsversuch scheitert, würde ich gerne zurück nach Deutschland kommen, um als Vollzeitforscher an der Universität zu promovieren und dann einen Job zu finden.

Glauben Sie, dass die Ausländerbehörde zustimmen wird, meine Niederlassungserlaubnis in meinem Fall aufrechtzuerhalten? Hilft es in meinem Fall, wenn ich einen Dauraufenthalt EU habe, da er 24 Monate Abwesenheit für vorherige Blue Card-Inhaber erlaubt?

Antworten (1)

Sie haben die richtigen Details erwähnt. Sie können Deutschland und die EU bis zu 12 Monate verlassen und Ihr "Niederlassungserlabunis" ist gültig. Wenn Sie zuvor eine Blaue Karte EU hatten, können Sie Deutschland & die EU für bis zu 24 Monate verlassen, ohne Ihren ständigen Wohnsitz zu verlieren. Einige Infos gibt die Berliner Ausländerbehörde: Unbefristete Aufenthaltstitel: Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU
Aber denken Sie daran, vor Ablauf der 12/24 Monate wiederzukommen. Sie haben keine Möglichkeit, den Aufenthalt im Freien zu verlängern und verlieren Ihre Genehmigung.

Neue Information zum 3. September: Nach dem Gesetz (§ 51 AufenthG) erlischt die Aufenthaltserlaubnis, wenn der Ausländer das Land aus einem nicht vorübergehenden Grund verlässt. Könnte zu Ihren Plänen passen, da ein Geschäft in diesem Sinne nicht vorübergehend ist. Ich würde daher dringend empfehlen, Ihr Vorhaben vorher mit der zuständigen Ausländerbehörde zu besprechen.

Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben in Ihrer Nachricht Niederlassungserlabunis erwähnt, aber ich glaube, Sie meinten Daueraufenthalt-EU. Ist das korrekt?
Ich habe die Niederlassungserlaubnis erwähnt, als Sie von dieser Aufenthaltsform sprachen.