Bleiben staatliche Invaliditätsbeiträge, die vom Bund abzugsfähig sind, auch dann bestehen, wenn sie vom Arbeitgeber bezahlt werden?

Gemäß dem IRS sind obligatorische Arbeitnehmerbeiträge zur staatlichen Invaliditätsversicherung, wie z. B. California SDI, in den „staatlichen und lokalen Einkommenssteuern“ enthalten, die Bundessteuerzahler, die in Anhang A aufgeführt sind, abziehen können.

In der Zwischenzeit legt Kalifornien fest, dass, wenn ein Arbeitgeber SDI für einen Arbeitnehmer zahlt (im Gegensatz zu einer Quellensteuer , die lediglich die Zahlung des Arbeitnehmers erleichtert),

der Lohn des Arbeitnehmers erhöht sich um den Betrag von ... gezahlter SDI. ... Dieser Betrag ... sollte auf dem Formular W-2 aufgeführt und vom Arbeitnehmer als steuerpflichtiges Einkommen gemeldet werden ... Außerdem sollte die vom Arbeitgeber gezahlte SDI auf dem Formular W-2 als ob angegeben werden die SDI-Beträge wurden tatsächlich vom Gehalt des Arbeitnehmers einbehalten.

Dies zeigt an, dass der direkt „Arbeitgeber -> Staat“ gezahlte Betrag so behandelt wird, als ob er „Arbeitgeber -> Arbeitnehmer -> Staat“ gezahlt worden wäre (dh wie der normale Fall der Einbehaltung). Sowohl der Wortlaut als auch der Geist dieser Regeln scheinen zu implizieren, dass dem Arbeitnehmer als Bundessteuerzahler zusätzliches Einkommen und ein Ausgleichsabzug zugeschrieben werden (wenn staatliche und lokale Einkommenssteuern aufgeführt werden). Dies ist sinnvoll, da Steuern gegenüber einer bloßen Kennzeichnung gleichgültig sein „sollten“, zB wenn der Arbeitgeber anstelle der Zahlung von SDI lediglich eine Gehaltserhöhung gewährt (in diesem Fall sind sowohl das Einkommen als auch der Abzug für den Arbeitnehmer eindeutig).

Gibt es eine Quelle, die ausdrücklich bestätigt, ob der Bundesabzug für Arbeitnehmer im Fall von SDI (insbesondere Kalifornien) gilt, die vom Arbeitgeber gezahlt und dem Arbeitnehmer als Einkommen auf dem W-2 unterstellt werden?

In welchem ​​Feld auf dem W-2 erscheint die SDI-Zahlung, die von Arbeitgeber->Mitarbeiter->Staat ging? Ist dieser Box ein Buchstabencode zugeordnet?
@mhoran_psprep Für den normalen Fall der Einbehaltung erscheint die Zahlung in mindestens einem Fall in W-2-Feld 14 in einer Zeile mit der Bezeichnung „CASDI“. Ein Teil der Antwort könnte darin bestehen, genau zu beschreiben, wie vom Arbeitgeber bezahlte SDI auf dem W-2 erscheinen müssen, um abzugsfähig zu sein.

Antworten (1)

In den Augen des IRS gibt es keinen Unterschied zwischen Ausgaben, die von Ihrem Lohn einbehalten werden, und Ausgaben, die vom Arbeitgeber bezahlt werden.

In beiden Fällen, wenn die Ausgaben bundesweit steuerpflichtig sind, wird der Betrag in Ihren Löhnen in Box 1 auf Ihrem W-2 enthalten sein. Der IRS weiß nicht oder kümmert sich nicht darum, was Ihr Gehalt „sollte“. Der Betrag wird als Teil des tatsächlich gezahlten Lohns behandelt.

Infolgedessen ist es in Ihrem Einkommen enthalten, und wenn die Ausgaben in Anhang A abzugsfähig sind, können und sollten Sie sie abziehen.


Hier ist ein kurzes Beispiel. Ich werde mir ein paar Zahlen ausdenken. Angenommen, Ihr Gehalt beträgt 50.000 USD, Ihre CASDI-Prämie/Steuer beträgt 1.000 USD und die CASDI wird von Ihrem Gehaltsscheck einbehalten. Box 1 auf Ihrem W-2 würde 50.000 $ kosten.

Was wäre stattdessen, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen sagen würde, dass Ihr Gehalt 49.000 US-Dollar beträgt, er aber die notwendigen 1.000 US-Dollar für CASDI einsetzen würde? Ihr Gehaltsscheck wäre der gleiche Betrag und Box 1 auf Ihrem W-2 würde immer noch 50.000 $ betragen. Dem IRS ist es egal, weil sie nicht wissen, was in Ihrem Vertrag zu Beginn des Jahres stand, dass Sie bezahlt werden sollten; Sie wissen nur, was der Arbeitgeber Ihnen im Laufe des Jahres tatsächlich gezahlt hat.

Danke - haben Sie eine zitierfähige Quelle, die sich speziell mit diesem Szenario befasst?
@nanoman Das einzige, worauf ich Sie hinweisen kann, ist der von Ihnen verlinkte Abschnitt von Pub 17 , in dem es heißt: "Sie können Pflichtbeiträge zu staatlichen Leistungsfonds abziehen, die von Ihrem Lohn einbehalten werden." Für den IRS sind diese Beiträge Teil Ihres Lohns, egal wie Sie und Ihr Arbeitgeber sie nennen, da sie in Box 1 Ihres W-2 enthalten sind.