Ich bin ein amerikanischer Student in den Vereinigten Staaten, der plant, diesen Sommer für anderthalb Monate nach Deutschland zu reisen. Ich werde dort arbeiten.
Gemäß § 14 der Beschäftigungsverordnung „bedarf es für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an Studierende und Schüler ausländischer Universitäten und Fachhochschulen für die Dauer von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von zwölf Monaten keiner Zustimmung, die von der Bundesagentur für Arbeit vermittelt wurde."
Bedeutet das, dass ich kein Visum benötige? Ich habe bereits eine Art Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit. Ist das genug?
Wie vom deutschen Außenministerium angegeben (aus dem Deutschen übersetzt)
Auch Bürger Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, Südkoreas und der USA können nach der Einreise die notwendige Aufenthaltserlaubnis erhalten .
Also nein, Sie brauchen kein Visum, sondern können in Deutschland bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen .
Phoog
Jakob Horbulyk
om
Tor-Einar Jarnbjo
Tor-Einar Jarnbjo
Sam
Sam
Sam
Sam
om
Sam