Kann ich als argentinischer Staatsbürger versuchen, während meiner Reise in Deutschland nach einem Job zu suchen?

Ich versuche zu entscheiden, was ich in meinen Ferien machen soll, und das ist mir vor ein paar Wochen gerade in den Sinn gekommen.

Meine ursprünglichen Pläne beinhalteten die Möglichkeit, dort eine Anstellung zu suchen, wenn der Ort schön genug ist. Dadurch blieb eine Reihe von Urlaubszielen (z. B. die USA, Spanien und Japan) bei meiner Planung außen vor.

Ich wurde von einer deutschen Bekannten informell nach Berlin eingeladen, aber sie scheint sich nicht ganz im Klaren darüber zu sein, ob ich, wenn es mir dort wirklich gefällt, versuchen könnte, einen Job zu bekommen.

Die deutsche Botschaft war in dieser Angelegenheit auch nicht besonders hilfreich, da sie eine extrem unterbrochene telefonische Aufmerksamkeit hatte, die bei meinen letzten 8 Versuchen nur einmal erreicht werden konnte.

Ich ignoriere, was mein Arbeitsgebiet ist (die Anforderungen an Softwareentwickler sind sehr unterschiedlich und ich denke, es würde eine ausreichend große Spezifität erfordern, die die ursprüngliche Frage verdunkeln würde),

wäre ich rechtlich in der Lage zu versuchen, einen Job in Deutschland zu bekommen, während ich dort mit einem Touristenvisum bin?

BEARBEITEN: Schnelle Klarstellung: Ich frage nicht nach der Rechtmäßigkeit des Arbeitens mit einem unangemessenen Visumstatus, das ist eindeutig illegal. Ich denke, meine Frage lautet eher: Kann ich irgendwie in Schwierigkeiten geraten, wenn ich versuche, einen Job zu bekommen ? Und eine zweite, eine Art Anschlussfrage wäre, muss ich das Land tatsächlich für eine Weile verlassen, wenn es jemand irgendwie schafft, mich arbeitsfähig zu finden?

Beachten Sie, dass ich nicht dort war, daher ist mir nicht einmal klar, wie irgendetwas davon entweder dort oder in dieser Schengen-Zone (ich musste nur googeln, was das war) funktioniert.

Denken Sie daran, dass Sie nicht nur nach jemandem suchen, der Ihnen einen Job anbietet, Sie brauchen auch jemanden, der bereit ist, Ihnen einen Job anzubieten und Sie für ein Arbeitsvisum zu sponsern!
@Gagravarr Ich verstehe irgendwie, dass diese beiden Dinge getrennt sind; würde einer von denen verlangen, dass ich Deutschland verlasse? Dann wäre auch Deutschland aus dem Bild; Schließlich bereise ich den Ort, ich werde nichts tun, was bedeutet, dass ich gehe und später wiederkomme
@jpatokal: "Ich bereise den Ort, ich werde nichts tun, was bedeutet, dass ich gehe und später wiederkomme". Stimmen Sie zu, dass, während der ursprüngliche Post wirklich so aussieht, als würde man nur nach einem Job suchen, diese Aussage tatsächlich meinen Eindruck bestätigt, dass Carlos mit einem Touristenvisum nach einem Job sucht ?
Das kann ich verdeutlichen. Ich würde nur den Ort bereisen, was bedeutet, dass es nicht in Frage kommt, zu gehen, um einen Job zu bekommen. In dem (nach dem, was ich von euch erfahre) unwahrscheinlichen Fall, dass mich jemals jemand mitnimmt, kann und würde ich es nicht ertragen, wenn es bedeuten würde, meine Tour zu unterbrechen, für eine beliebige Zeit auszusteigen und dann zurückzukehren. Das habe ich versucht zu sagen.

Antworten (2)

Als Argentinier dürfen Sie sich zu privaten oder geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tage in Deutschland (und überall im Schengen-Raum) aufhalten. Das bedeutet, dass Sie rechtlich gesehen gerne während Ihres Aufenthaltes nach einem Job suchen können, solange Sie nicht ohne ein entsprechendes Visum tatsächlich in einem Job arbeiten .

In der Praxis sollten Sie jedoch bei der Einreise nach Deutschland ein Rückflugticket haben und als Zweck Tourismus angeben, da die Einwanderungsbehörden normalerweise davon ausgehen, dass jeder, der mit einem Touristenvisum Arbeit sucht, auch illegal daran arbeitet Touristen Visa.

Siehe auch diese Frage zur Arbeitssuche in den USA, die offensichtlich ein anderes Land ist, aber ansonsten die gleiche Situation abdeckt.

BEARBEITEN:

Ok, Sie versuchen laut den Kommentaren nur, nach einem Job in Deutschland zu suchen, und nicht, während Ihres Aufenthalts zu arbeiten. Ok, das ist durchaus möglich, solange Sie deutlich machen, dass Sie einen Aufenthaltstitel benötigen.

Ich habe meinen ursprünglichen Kommentar geändert, da er unnötige Informationen enthält. Das ist also der aktuelle Stand des Versuchs, in Deutschland zu arbeiten (2013):

  1. Wenn Sie Bürger eines EU-Mitglieds sind (einige hatten zeitliche Beschränkungen), haben Sie Glück: Sie können in der EU arbeiten und leben, wo immer Sie möchten.

  2. Wenn Sie aus dem Rest der Welt kommen: Haben Sie etwas, das besondere Kenntnisse erfordert, oder haben Sie einen besonderen Status? In der Beschäftigungsverordnung (BeschV) sind diese aufgeführt. Die ersten Kategorien sind Wissenschaftler, Journalisten oder Koryphäen (Musiker, Künstler etc.). Die zweiten sind Au-Pairs oder Studenten, die nur eine begrenzte Zulage bekommen.

  3. Sie haben die „Blaue Karte“, mit der Sie in der EU arbeiten dürfen. Dies entspricht der Green Card für Fachärzte in den USA, ist aber selten und wird heftig kritisiert.

  4. Sie haben einen Arbeitgeber gefunden, der Sie übernehmen möchte. Nun muss der Arbeitgeber zur Ausländerbehörde gehen und sagen: „Ich will diesen Mann/diese Frau“. Die Agentur fragt ihn nach den Arbeitsbedingungen, der Bezahlung etc. und gibt ihr OK nur, wenn der Ausländer mindestens eine gute Bezahlung bekommt (kein Dumping). Danach bekommt der Arbeitgeber ein Schreiben von der Arbeitsagentur, die einen Vermittlungsauftrag vom Arbeitgeber benötigt. Jetzt bekommt der Arbeitgeber sechs Wochen lang Leute, die derzeit arbeitslos sind, und der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit überzeugend sagen, dass sie alle nicht machbar sind. Dann, und nur dann, bekommt der Ausländer eine befristete Arbeitserlaubnis.

Puh, Deutsche.

PS: Wie ich bereits sagte, versuchen Sie nicht, illegal zu arbeiten.

Warum nicht? Sie können sich einen Job suchen. Aber Sie können nicht beschäftigt werden. Du könntest sicherlich freiberuflich tätig sein
Jawohl. Er fragt nicht nach dem Arbeiten in Deutschland mit einem Touristenvisum, sondern nach der Jobsuche.
@Karlson: Nein, du kannst nicht freiberuflich arbeiten. Sie benötigen mindestens einen Gewerbeschein, eine Bescheinigung, dass Sie ein Gewerbe haben.
Stimmt über das Geschäft. Das Unternehmen muss jedoch weder in Deutschland eingetragen noch Mitarbeiter in Deutschland haben und benötigt daher keinen Gewerbeschein.
Das war wirklich aufschlussreich. Ich habe gerade einige Folgefragen bearbeitet, wenn es Ihnen nichts ausmacht. Ich bin wirklich unwissend in Bezug auf diese ganze Reisesache und bräuchte in dieser Angelegenheit eine weitere Klärung
@Karlson: Moment, bitte. Sie arbeiten in Deutschland für jemanden, der dort eine Firma hat, oder? Sie glauben, mit was genau können Sie als Freelancer für dieses Unternehmen in Deutschland arbeiten? Ein einfaches Visum oder eine Arbeitserlaubnis? Wie zahlen Sie die deutschen Steuern?
Die von mir in den USA gegründete Firma erhält die Einnahmen über einen Vertrag mit einer Firma in Deutschland. Technisch existiert es in Deutschland nicht und die Methodik und Notwendigkeit der Abgabe von Steuererklärungen in Deutschland ist eine andere Diskussion, aber es ist sicherlich legal.
@Karlson: Ich habe als Freelancer umgekehrt gearbeitet: Für ein US-Unternehmen war es immer noch schrecklich, mit Home-Office in Deutschland zu arbeiten und Steuern zu hinterlegen. Obwohl ich zuversichtlich bin, dass Sie glauben, dass es legal ist, gibt es ein Problem: Ihr Staat als Unternehmen muss von deutschen Behörden akzeptiert werden, und sie gehen fast immer nie den einfachen und einfachen Weg. Aber wenn Sie zB nur für einen Hauptkunden arbeiten, keine Arbeiter haben etc. gehen sie davon aus, dass Sie eine Selbständigkeit vortäuschen. Wir haben hier das Problem, weil die Leute nicht dumm sind und genau so versuchen, eine Arbeitserlaubnis in Deutschland zu bekommen.
@ThorstenS. Ich bezog mich auf ähnliche Handlungen, wie sie hier unter steuerlichen Aspekten beschrieben sind . Die meisten westlichen Länder haben ähnliche Bestimmungen für "ständige Präsenz" sowie Steuerabkommen, aber dies ist eine andere Geschichte, die mit Deutschland existiert noch. Aber noch einmal IANAL und IANAA und Sie müssen jemanden finden, der bereit ist, grenzüberschreitende Geschäfte auf diese Weise zu tätigen.