Ich versuche zu entscheiden, was ich in meinen Ferien machen soll, und das ist mir vor ein paar Wochen gerade in den Sinn gekommen.
Meine ursprünglichen Pläne beinhalteten die Möglichkeit, dort eine Anstellung zu suchen, wenn der Ort schön genug ist. Dadurch blieb eine Reihe von Urlaubszielen (z. B. die USA, Spanien und Japan) bei meiner Planung außen vor.
Ich wurde von einer deutschen Bekannten informell nach Berlin eingeladen, aber sie scheint sich nicht ganz im Klaren darüber zu sein, ob ich, wenn es mir dort wirklich gefällt, versuchen könnte, einen Job zu bekommen.
Die deutsche Botschaft war in dieser Angelegenheit auch nicht besonders hilfreich, da sie eine extrem unterbrochene telefonische Aufmerksamkeit hatte, die bei meinen letzten 8 Versuchen nur einmal erreicht werden konnte.
Ich ignoriere, was mein Arbeitsgebiet ist (die Anforderungen an Softwareentwickler sind sehr unterschiedlich und ich denke, es würde eine ausreichend große Spezifität erfordern, die die ursprüngliche Frage verdunkeln würde),
wäre ich rechtlich in der Lage zu versuchen, einen Job in Deutschland zu bekommen, während ich dort mit einem Touristenvisum bin?
BEARBEITEN: Schnelle Klarstellung: Ich frage nicht nach der Rechtmäßigkeit des Arbeitens mit einem unangemessenen Visumstatus, das ist eindeutig illegal. Ich denke, meine Frage lautet eher: Kann ich irgendwie in Schwierigkeiten geraten, wenn ich versuche, einen Job zu bekommen ? Und eine zweite, eine Art Anschlussfrage wäre, muss ich das Land tatsächlich für eine Weile verlassen, wenn es jemand irgendwie schafft, mich arbeitsfähig zu finden?
Beachten Sie, dass ich nicht dort war, daher ist mir nicht einmal klar, wie irgendetwas davon entweder dort oder in dieser Schengen-Zone (ich musste nur googeln, was das war) funktioniert.
Als Argentinier dürfen Sie sich zu privaten oder geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tage in Deutschland (und überall im Schengen-Raum) aufhalten. Das bedeutet, dass Sie rechtlich gesehen gerne während Ihres Aufenthaltes nach einem Job suchen können, solange Sie nicht ohne ein entsprechendes Visum tatsächlich in einem Job arbeiten .
In der Praxis sollten Sie jedoch bei der Einreise nach Deutschland ein Rückflugticket haben und als Zweck Tourismus angeben, da die Einwanderungsbehörden normalerweise davon ausgehen, dass jeder, der mit einem Touristenvisum Arbeit sucht, auch illegal daran arbeitet Touristen Visa.
Siehe auch diese Frage zur Arbeitssuche in den USA, die offensichtlich ein anderes Land ist, aber ansonsten die gleiche Situation abdeckt.
BEARBEITEN:
Ok, Sie versuchen laut den Kommentaren nur, nach einem Job in Deutschland zu suchen, und nicht, während Ihres Aufenthalts zu arbeiten. Ok, das ist durchaus möglich, solange Sie deutlich machen, dass Sie einen Aufenthaltstitel benötigen.
Ich habe meinen ursprünglichen Kommentar geändert, da er unnötige Informationen enthält. Das ist also der aktuelle Stand des Versuchs, in Deutschland zu arbeiten (2013):
Wenn Sie Bürger eines EU-Mitglieds sind (einige hatten zeitliche Beschränkungen), haben Sie Glück: Sie können in der EU arbeiten und leben, wo immer Sie möchten.
Wenn Sie aus dem Rest der Welt kommen: Haben Sie etwas, das besondere Kenntnisse erfordert, oder haben Sie einen besonderen Status? In der Beschäftigungsverordnung (BeschV) sind diese aufgeführt. Die ersten Kategorien sind Wissenschaftler, Journalisten oder Koryphäen (Musiker, Künstler etc.). Die zweiten sind Au-Pairs oder Studenten, die nur eine begrenzte Zulage bekommen.
Sie haben die „Blaue Karte“, mit der Sie in der EU arbeiten dürfen. Dies entspricht der Green Card für Fachärzte in den USA, ist aber selten und wird heftig kritisiert.
Sie haben einen Arbeitgeber gefunden, der Sie übernehmen möchte. Nun muss der Arbeitgeber zur Ausländerbehörde gehen und sagen: „Ich will diesen Mann/diese Frau“. Die Agentur fragt ihn nach den Arbeitsbedingungen, der Bezahlung etc. und gibt ihr OK nur, wenn der Ausländer mindestens eine gute Bezahlung bekommt (kein Dumping). Danach bekommt der Arbeitgeber ein Schreiben von der Arbeitsagentur, die einen Vermittlungsauftrag vom Arbeitgeber benötigt. Jetzt bekommt der Arbeitgeber sechs Wochen lang Leute, die derzeit arbeitslos sind, und der Arbeitgeber muss der Agentur für Arbeit überzeugend sagen, dass sie alle nicht machbar sind. Dann, und nur dann, bekommt der Ausländer eine befristete Arbeitserlaubnis.
Puh, Deutsche.
PS: Wie ich bereits sagte, versuchen Sie nicht, illegal zu arbeiten.
Gagravarr
Carlos Vergara
Torsten S.
Carlos Vergara