Aufenthalt in der EU über meinen 90-Tage-Arbeitsvertrag hinaus

Ich bin Nicht-EU-Bürger mit einem 90-Tage-Arbeitsvertrag für Deutschland als eine Art Studentenprogramm. Nach diesen 90 Tagen möchte ich maximal eine Woche bleiben, um mit meiner Freundin in den Urlaub zu fahren. Aber der Urlaub ist auch in der EU, habe ich also 90 Tage als Tourist in der EU wegen meines Arbeitsvertrages oder schadet eine Woche Überschreitung nicht?

Zur Verdeutlichung, welche Nationalität haben Sie (dh können Sie visumfrei einreisen)?
Haben Sie ein Visum für Ihren Aufenthalt in Deutschland? Wenn ja, handelt es sich um ein Visum vom Typ C oder Typ D?
Wenn Sie kein Visum haben oder es sich um ein Visum vom Typ C handelt, benötigen Sie für Ihren nächsten Besuch ein Visum vom Typ D (es sei denn, Sie warten 90 Tage). Es ist wahrscheinlich unmöglich, ein Typ-D-Visum für einen einwöchigen Urlaub zu erhalten.

Antworten (1)

Ich würde davon ausgehen, dass Sie die EU verlassen und erneut ein Besuchervisum beantragen müssen. Aus einem Bericht auf Euro-Dollar-Currency.com :

Die Überschreitung des Schengen-Visums kann sehr teuer werden. Es ist bekannt, dass ein Reisender von der griechischen Botschaft nach 20 Tagen Überschreitung des Schengen-Visums mit einer Geldstrafe von 700 EUR belegt wurde. Er hatte zwei Möglichkeiten, entweder ein Bußgeld von 700 EUR an die Botschaft zu zahlen oder das Bußgeld von 700 EUR nicht zu zahlen, aber dann fünf Jahre lang nicht nach Griechenland und in den gesamten Schengen-Raum zurückkehren zu dürfen.

Ich würde es wirklich nicht riskieren, vor allem, wenn Sie in naher Zukunft wieder nach Deutschland oder in andere Schengen-Staaten zurückkehren möchten.

EDIT : Diese Antwort auf eine ähnliche Frage gefunden :

Ich hatte die gleiche Situation wie du. Ich beschloss, den Schengen-Raum zu verlassen, als mein Arbeitsvisum ablief (flog übers Wochenende nach London) und kam über Paris zurück. Bei der Grenzkontrolle hatte ich keine Mühe, einen Einreisestempel zu bekommen, und der Grenzbeamte hat kaum auf mein abgelaufenes Visum geschaut.

Es scheint, als würde es Ihnen gut gehen, wenn Sie den Schengen-Raum einfach verlassen und gleich wieder hineingehen. Andererseits scheinen andere Antworten auf die genannte Frage darauf hinzudeuten, dass Sie das 90-Tage-Touristenvisum automatisch nach Ablauf Ihres Arbeitsvertrags erhalten, aber Ich kann das kaum glauben.

Das französische Konsulat in Sydney sagt ausdrücklich, dass Sie Schengen verlassen und wieder betreten sollten:

Wenn Sie nach Ablauf Ihres Working-Holiday-Visums (bis zu 90 Tage) im Schengen-Raum bleiben möchten, müssen Sie Frankreich und den Schengen-Raum verlassen und am nächsten Tag als Tourist für 90 wieder in den Schengen-Raum einreisen Tage innerhalb von 6 Monaten. Sie können den Schengen-Raum verlassen (Pass wird an der Grenze abgestempelt), indem Sie beispielsweise nach Großbritannien reisen.

iow, was das französische Konsulat sagt, bestätigt ziemlich genau das andere Beispiel, auf das Sie gestoßen sind. Scheint, dass eine abgelaufene Arbeitserlaubnis als implizites Touristenvisum für die Zeit unmittelbar nach ihrem Ablauf dient.
@jwenting Ich glaube ganz im Gegenteil, das französische Konsulat gibt an, dass Sie den Schengen-Raum verlassen und zurückkommen müssen, um Ihr Touristenvisum zu erhalten. Es wird kein implizites Visum erteilt.
es ist implizit darin enthalten, dass es als solches gilt, wenn es innerhalb der 6-Monats-Frist zurückgegeben wird. Und anscheinend wird es so, wenn vor dem Ablaufdatum der Arbeitserlaubnis ein Ausreisestempel darauf angebracht wird (wenn Sie also Ihre Arbeitserlaubnis überschreiten, erhalten Sie keine automatische 90-Tage-Verlängerung, weshalb diese Regel wahrscheinlich gilt).
@jwenting mit „Einreise als Tourist“ geht das französische Konsulat davon aus, dass die Person aufgrund der Nationalität Anspruch auf visumfreie Kurzaufenthalte hat oder über ein Typ-C-Visum verfügt. Ein abgelaufenes nationales Visum, eine Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis gilt in keinem Fall als stillschweigendes Touristenvisum. Außerdem wissen wir nicht, ob der Poster hier ein nationales Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis hat. Einige Länder trennen die Arbeitserlaubnis von der Aufenthaltserlaubnis. Wenn die Aufenthaltserlaubnis unter die Kurzaufenthaltsregelung fiel, wird es in der Tat schwierig sein, innerhalb von drei Monaten als Tourist zurückzukehren.