Darf ein Nichtjude während Pessach seine Chometz in Ihrem Kühlschrank aufbewahren?

Eine Frau hat einen nichtjüdischen Helfer, der bei ihr lebt. Das Essen bringt sie das ganze Jahr über selbst mit und lagert es im Kühlschrank der Frau.

Der Kühlschrank wird für Pessach gereinigt. Der Nichtjude kauft sein eigenes Essen und es ist deutlich gekennzeichnet und wird in einem bestimmten Bereich des Kühlschranks aufbewahrt, sodass die Frau weiß, dass dieses Essen dem Nichtjuden gehört. Darf sie ihr Chamez halachisch im Kühlschrank der Frau aufbewahren?

Ich gehe davon aus, dass das in Ordnung ist, denn wie unterscheidet sich das vom Gang in den Supermarkt, wo Chametz- und Nicht-Chametz-Artikel in denselben Kühlschrank gestellt werden? Das Chamez gehört nicht dem Hausbesitzer, und da es deutlich gekennzeichnet ist, besteht keine Chance, dass die Frau es isst oder benutzt?

Scheint zumindest besser zu sein, als dasselbe mit dem eigenen Chametz in einer Standard- Chametz- Verkaufstransaktion zu tun.
Ich wollte gerade so antworten wie: "Es gibt keine Einschränkung für einen Nichtjuden, irgendetwas mit Chamez über Pessach zu tun . Es ist vollkommen in Ordnung." aber erkannt, dass das, was Sie eigentlich gefragt haben, wahrscheinlich nicht das ist, was Sie fragen wollten. Vielleicht umformulieren Sie Ihre Frage? (Oder spricht meine Antwort Ihre Absicht an?)
Tatsächlich bin ich versucht, dies als unklar zu schließen, nicht weil es unklar formuliert ist – es wird eindeutig gefragt, ob dies für die nichtjüdische Frau zulässig ist – sondern weil es mir schwer fällt zu glauben, dass Ihre klare Formulierung Ihre Absicht widerspiegelt Ihre Absicht ist unklar.

Antworten (1)

Darf sie ihr Chamez halachisch im Kühlschrank der Frau aufbewahren?

Dies wird in Shulchan Aruch, Orach Chaim סימן תם - דין חמצו של עכו''ם שהפקד אצל ישראל diskutiert .

Die Halacha hängt davon ab, ob der Jude dafür verantwortlich gemacht wird, wenn das Chamez verloren geht/gestohlen/zerstört wird.

Wenn der Jude dafür verantwortlich gemacht wird , muss er Chametz vernichten, als wäre es sein eigenes.

Selbst wenn er rechtlich nicht für das Chametz verantwortlich ist, aber er weiß, dass der Nichtjude ihn zwingen wird, dafür zu bezahlen, dann meinen einige Meinungen, dass er das Chametz zerstören muss.

א . " וְיֵשׁ אוֹמְרִים שֶׁאֲפִלּוּ אֵינוֹ עָלָי וַאֲפִלּוּ אִם אֵינוֹ חַיָּב בְּאַחֲרָיוּתוֹ בַּדִּין, אֶלָּא שֶׁיּוֹדֵעַ שֶׁהָעַכּוּ''ם אַלָּם ְ & ְauber; וְיֵשׁ חוֹלְקִים. ‏

Wenn der Jude NICHT für das Chamez verantwortlich gemacht wird , muss er es nicht zerstören. Er muss jedoch eine 10 Tefachim hohe Trennwand erstellen, um den Chamez zu verstecken, damit er ihn nicht versehentlich isst.

Wenn das Chamez an Yom Tov (oder Schabbat) [wenn er keine Trennwand erstellen kann] in das Haus der Juden gelegt wurde, muss er es abdecken; ein umgedrehtes Gefäß darüber legen.

ב . וְצָרִיךְ לַעֲשׂוֹת לְפָנָי " וְדַוְקָא בְּי ‏

Fazit: Wenn es so im Kühlschrank "versteckt" ist, dass die Juden es nicht versehentlich essen, dann ist es in Ordnung, solange die Juden nicht dafür verantwortlich sind, wenn es verloren geht oder beschädigt wird.

Ich bin mir nicht sicher, was du meinst mit:

Wie unterscheidet sich das vom Gang in den Supermarkt, wo sie Chametz- und Nicht-Chametz-Artikel in denselben Kühlschrank legen?

Ich kann mich nicht erinnern, jemals einen Halachot gesehen zu haben, der das definiert hat.