Ich meine nicht, ein Zelt zu benutzen, nur eine Matte + einen Schlafsack oder möglicherweise einen Biwaksack, wenn das Wetter schlecht ist.
Ja , aber nur für eine Nacht an einem einzigen Ort. Mehrere Nächte zu bleiben gilt als Camping und ist nicht erlaubt.
Es ist niemals in Nationalparks erlaubt.
Ich konnte dafür nur niederländische Referenzen finden, aber alle sagen dasselbe und verweisen auf relevante Texte in den österreichischen Gesetzbüchern.
Was Sie beschreiben, ist absolut erlaubt (eine Nacht im Biwak verbringen).
Wenn Sie ein kleines Lager aufschlagen (weiter unten in diesem Text als „geplantes Biwak“ bezeichnet), sollten Sie sich nicht in einem Schutzgebiet aufhalten.
Eine Nacht schlafen ohne Zelt oder kleines Iglu.
Ein Notbiwak ist grundsätzlich überall erlaubt. Ein geplantes Biwak wird in der Regel toleriert, solange es nicht in einem Schutzgebiet errichtet wird. Es ist in solchen Regionen ausdrücklich verboten (fragen Sie die Verwaltung dieser Gebiete nach weiteren Informationen).
Eine oder mehrere Nächte in einem kleinen Zelt abseits offizieller Campingplätze verbringen.
Schutzgebiete (offizieller deutscher Begriff "Schutzgebiete")
In Schutzgebieten ist das Zelten generell verboten. Sie können bei der Bezirksverwaltung oder der örtlichen Gemeinde eine Ausnahme beantragen. Das funktioniert überraschend oft.
Um die Schutzgebiete der Alpen zu überprüfen, können Sie zu www.alparc.org gehen.
Im Wald
Das Zelten im Wald ist in Deutschland, Österreich, Italien und der Schweiz generell verboten. Sie müssen vom jeweiligen Grundstückseigentümer genehmigt werden (fragen Sie bei der Gemeindeverwaltung nach).
Die detaillierten Regelungen sind in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Zum Kochen sollten Sie einen sicheren Campingkocher verwenden. Offenes Feuer ist in Schutzgebieten und im Wald verboten.
Die detaillierten Regelungen sind regional sehr unterschiedlich.
Lorlin
Rody Oldenhuis