Die Buchungswebsite hat einen Teil meines Fluges geändert, kann ich eine vollständige Rückerstattung verlangen?

Ich habe einen Flug vom Broker gebucht, der Flug geht von Riga RIX nach Goa GOI, jetzt hat sich ein Teil meiner Reise geändert.

3 9W2354H 24APR MAA GOI 1035 1315 (annullierter Flug) 4 9W2305H 24APR MAA BLR 0820 0910 (neuer Flug)

5 9W 498H 24APR BLR GOI 1025 1140 (neuer Flug)

6 9W 427H 05MAY GOI BOM 1855 2005 (annullierter Flug)

7 9W2374H 05 MAI GOI BOM 0545 0700 (neuer Flug)

Broker bietet nur teilweise Rückerstattung an (der volle Preis betrug 550 Euro)

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Fluggesellschaft den Antrag auf vollständige Rückerstattung im Falle einer Stornierung leider nicht akzeptiert, sodass Ihr E-Ticket-Tarif gemäß den Regeln der Fluggesellschaft nicht erstattungsfähig ist. Der erstattungsfähige Betrag beträgt 85,62 € für beide Passagiere. Dieser Betrag wird innerhalb von maximal 30 Werktagen nach Genehmigung durch die Fluggesellschaft erstattet. Für jede Änderung oder Stornierung berechnet unsere Agentur 30,00 €.

Jetzt ziehen wir es vor, überhaupt keinen Flug zu nehmen, darf ich eine volle Rückerstattung verlangen, weil ein Teil der Buchung geändert wurde?

Dies hängt von den Geschäftsbedingungen des Brokers ab.
Wer ist der Makler?
Airtickets24-Vermittler

Antworten (1)

Es ist wahrscheinlich nicht der Broker, der den Flug geändert hat, sondern die Fluggesellschaft, die tatsächlich das Recht hat, Flüge zu stornieren und/oder umzuplanen. Es scheint jedoch , dass Sie laut der FAQ-Seite von AirTicket24 im Falle wesentlicher Änderungen eine Entschädigung verlangen können :

23. Was passiert, wenn die Fluggesellschaft ihre Flüge ändert?

Die Fluggesellschaften sind manchmal gezwungen, die Reiserouten, Stunden und Anzahl ihrer Flüge zu ändern. In diesem Fall werden wir versuchen, Sie vor dem Abreisedatum über Änderungen zu informieren, damit Sie Ihr Programm an diese Änderungen anpassen können. Diese Änderungen sind in der Regel von untergeordneter Bedeutung, ohne wesentliche Auswirkungen auf Ihre Reise. Wenn erhebliche Änderungen im Zusammenhang mit Ihrem Flug auftreten (z. B. Änderung der Abflugzeit um mehr als 2 Stunden oder Änderung des Abflughafens) und Sie keine für Sie passende Alternative haben, können Sie von der Fluggesellschaft eine Entschädigung gemäß den von festgelegten Rechten des Passagiers verlangen der Europäischen Union, es sei denn, Sie wurden rechtzeitig von der Fluggesellschaft informiert.

Daher würde ich fortfahren und sowohl Ihren Makler kontaktieren und die FAQ zitieren als auch Ihre Fluggesellschaft hinzufügen, um zu sehen, was arrangiert werden kann.