Die Mizwa von Peru U'Revu (Reproduktion) - wann beginnt sie?

Das erste Gebot in der Thora ist Peru U'Revu, das Gebot „fruchtbar zu sein und sich zu mehren“ ( Bereshit 1:28 ).

Wann beginnt die Verpflichtung, dieses Gebot zu erfüllen? Beginnt die Mizwa von Peru U'Revu mit 13, wenn ein Kind zur Bar Mizwa wird und zu Mizwot verpflichtet wird? Oder vielleicht 18, da uns die Mischna sagt, dass 18 das Alter ist, um zu heiraten? Oder vielleicht ein anderes Alter?

Wenn nicht 13 - warum nicht? (Quellen bitte)

Antworten (3)

Aus Pirkei Avos 5:22 ist 18 das empfohlene Anfangsalter zum Heiraten (und damit zur Fortpflanzung).

Die Bedingungen für die Erfüllung der Mizwa von Peru U'Revu (Yevamos 61b) erwähnen nichts über das Alter, in dem er dies getan hat, nur die Anzahl der Kinder, die er hatte.

Wenn also ein Mann in irgendeinem Alter Kinder hatte, sogar vor dem 13. Lebensjahr (siehe Sanhedrin 76b), dann hat er die Mizwa erfüllt. Allerdings ist er dazu nicht vor dem 18. Lebensjahr verpflichtet. Wenn er bis zum 20. Lebensjahr nicht geheiratet hat, macht er sich schuldig, die Mizwa nicht erfüllt zu haben.

Haben Sie eine halachische Quelle für "er ist nicht verpflichtet, dies vor dem 18. Lebensjahr zu tun"? Für "Wenn er das nicht hat ... mit 20, dann ist er schuldig"?
Ich habe es bei 5:22 nicht gefunden, kennen Sie eine alternative Nummerierung? Außerdem würde ich Avos nicht unbedingt als halachische Quelle betrachten.
@yitznewton Dieser Absatz ist eine spätere Ergänzung der Mischna, daher haben einige Versionen ihn und andere nicht (eine Tatsache, die ihn auch zu einer noch schwächeren Halachik-Quelle macht).

Die Tora Temima in Breishis 1:28 #65 sagt, dass der Rambam in Ishus Perek 15 Halacha 2 sagt, dass die Mizwa mit 20 beginnt. Obwohl es heißt, mit 18 zu heiraten, missachtet man die Mizwa nicht bis 20. Die Tora Temima erwähnt auch, dass Peru U'Revu mit dem gleichen Alter verbunden ist wie diejenigen, die in den Krieg ziehen, nämlich mit 20 Jahren.

Das ist eine sehr interessante Analyse des Rambam, da er offen erklärt, dass die Mizwa ab einem jüngeren Alter in Kraft ist (vgl. Mbrevdas Antwort: judaism.stackexchange.com/a/13233/5 ), aber dass man nicht dagegen verstößt der Halacha bis zum 20.

Laut Rambam ab dem 16. oder 17. Lebensjahr verstößt man jedoch nicht gegen das Gebot, es sei denn, man ist mit 20 Jahren noch unverheiratet .

Ihr Link muss repariert werden. Siehe auch die Antwort von Gershon Gold.
@msh210 - Ich habe einen neuen Link für Mbrevda eingefügt. Außerdem sagt der Rambam, was Mbrevda sagt; Die Tora Temimah in Gershons Antwort scheint Rambams Aussage über eine Person, die die Halacha nicht bis zum Alter von 20 Jahren verletzt, dahingehend zu interpretieren, dass die Mizwa bis dahin nicht in Kraft tritt, obwohl Rambam klar feststellt, dass 16 oder 17 das Alter ist, um die zu erfüllen Mizwa.
@SethJ, ich stimme zu, dass das der Rambam sagt. Aber ich hatte keine Möglichkeit, das zu wissen, bis der Link richtig war.:-)