Die Umzugsvergütung gilt als anrechenbar, besteuert als nicht anrechenbar

In den USA im Jahr 2014 erfüllte meine Umzugskostenerstattung die Voraussetzungen für einen Accountable Plan ( Pub 512 ), aber mein neuer Arbeitgeber besteuerte meine Erstattung und zog die Steuer von meinem Gehaltsscheck ab. Sie haben diesen Betrag auch in Feld 1 meines W-2 und nicht in Feld 12 angegeben. Dies muss bedeuten, dass es als nicht steuerpflichtiger Plan besteuert wurde, glaube ich. Da meine Erstattung versteuert wurde, habe ich nicht den vollen Betrag meiner Erstattung erhalten. Mein Arbeitgeber sagte mir, dass ich den Restbetrag als Rückerstattung erhalten würde, wenn ich meine Steuern einreichte.

Ich habe 2 Fragen:

  1. Erhalte ich den versteuerten Betrag meiner Erstattung als Rückerstattung?

  2. Bekomme ich am Ende mehr, weniger oder den gleichen Betrag, weil es als nicht rechenschaftspflichtig anstatt als rechenschaftspflichtig eingereicht wurde?

Antworten (1)

Erhalte ich den versteuerten Betrag meiner Erstattung als Rückerstattung?

Nicht genau.

Bekomme ich am Ende mehr, weniger oder den gleichen Betrag, weil es als nicht rechenschaftspflichtig anstatt als rechenschaftspflichtig eingereicht wurde?

Wenn alle Ausgaben qualifiziert waren, werden Sie am Ende mit einer Wäsche enden.

Folgendes ist passiert:

You spent X on the qualified moving expenses.
You received X as a bonus (taxable one-time payment) from your employer

In Ihrer Steuererklärung ziehen Sie die qualifizierten Umzugskosten ab ( Einzelheiten finden Sie im IRS Pub 521 und im Formular 3903 ). Durch diesen Abzug verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und Sie zahlen weniger Steuern.

Auch den zusätzlichen Bonus von X geben Sie als für Sie steuerpflichtiges Einkommen an.

Der Abzug und die zusätzlichen Einnahmen heben sich gegenseitig auf, vorausgesetzt, alle Ihre Umzugskosten, die Ihnen erstattet wurden, sind qualifiziert.

Das Endergebnis ist also, wie ich oben sagte, eine Wäsche. Was die erste Frage anbelangt, so wird der Steuerbetrag zu der für das Jahr gezahlten Gesamtsteuer hinzuaddiert, und die Erstattung erfolgt in Höhe der Differenz zwischen der gezahlten Gesamtsteuer und der gesamten Steuerschuld. Auf den Bonus haben Sie jedoch auch FICA-Steuern gezahlt, die nicht erstattet werden.