WANN sollte ich Kapitalgewinne realisieren, bevor ich von einem nichtansässigen Ausländer zu einem in den USA ansässigen Ausländer werde?

Ich habe diesen Beitrag gelesen ( Wie man Kapitalgewinne realisiert, bevor man von einem nichtansässigen Ausländer zu einem in den USA ansässigen Ausländer wechselt ) und möchte eine Folgefrage stellen.

Es versteht sich, dass Kapitalgewinne erzielt werden sollten, BEVOR Sie in den USA ansässig sind, um eine US-Besteuerung dieser Gewinne zu vermeiden. Das macht vor allem dann Sinn, wenn die Steuer in Ihrem Herkunftsland geringer ist als in den USA für solche Gewinne.

OK, aber WANN sollten die Aktien verkauft und die Gewinne erzielt werden? Was wäre die Frist für die Ausführung dieser Operation? Bevor Sie physisch in die USA ziehen? Vor dem 30. April (Ende des US-GJ, wenn ich mich nicht irre)? Vor Beginn Ihres US-Visums?

Danke für Klarstellungen.

Das Geschäftsjahr für natürliche Personen in den USA ist das Kalenderjahr, es sei denn, Sie haben sich bei Ihrer ersten Rückkehr ausdrücklich anders entschieden (was Sie wahrscheinlich nicht tun sollten, wenn Sie in den USA leben).

Antworten (1)

Bevor Sie zu Steuerzwecken in den USA ansässig werden. Abhängig von Ihrem Einwanderungsstatus kann dies der Tag sein, an dem Sie in die USA einreisen, oder der Beginn des ersten Jahres, an dem Sie die Bedingungen für die wesentliche Anwesenheit erfüllen, oder das Datum, an dem Sie den Status wechseln, der Ihnen erlaubt, ansässig zu sein, wenn Sie einen Antrag stellen Dual-Status-Rückgabe.

Danke, das ist ein interessanter Anfang. Können Sie oder einer bitte erläutern, wie die Situation bei einigen gängigen Einwanderungsvisa aussehen würde: - H1-B - L1 - DV - J1 Nehmen wir das Beispiel von jemandem, der im Juli in die USA zieht. Visaerteilung im April. Wann sollte er/sie seine Aktien verkaufen, um die Kapitalertragsteuer zu vermeiden?
@bob dies ist kein Forum für hypothetische Diskussionen. Also lass uns nicht.