Es gibt keinen Unterschied zwischen Bürgern/ansässigen Ausländern und nichtansässigen Ausländern in Bezug auf die Regeln für IRAs.
Wenn Sie jedoch ein gebietsfremder Ausländer sind und kein Einkommen in Verbindung mit den USA haben und daher kein in den USA steuerpflichtiges Einkommen haben , hat dies einige praktische Konsequenzen:
- Sie können nicht mehr als Ihr in den USA zu versteuerndes Einkommen für ein bestimmtes Jahr beitragen. Wenn Sie kein in den USA steuerpflichtiges Einkommen haben, bedeutet dies, dass Ihre Beitragsgrenze 0 beträgt, dh Sie können keinen Beitrag leisten.
- Vorzeitige Auszahlungen von Einkünften in Roth IRA sind steuerpflichtig (dh sie werden in Ihrer Steuererklärung zum ordentlichen Einkommen hinzugerechnet). Da die Einkünfte progressiv nach Steuerklassen besteuert werden, wird der darüber liegende Bezug effektiv mit Ihrem Grenzsteuersatz besteuert. Wenn Sie kein anderes steuerpflichtiges Einkommen in den USA haben, wird dieses zu „nichts“ hinzugefügt und entweder nicht besteuert (wenn es unter die Steuerbefreiung fällt) oder mit der niedrigsten Steuerklasse besteuert.
Briantist
Benutzer102008
Briantist
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