Warum sind einige Umzugskostenerstattungen steuerpflichtig, während normale Spesenerstattungen für Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig sind?

Ich werde in Kürze beruflich umziehen und mein neuer Arbeitgeber erstattet die Kosten. Wenn ich das richtig verstehe, ist die Erstattung steuerpflichtig, aber der größte Teil davon ist abzugsfähig. Wenn alles davon abzugsfähig wäre, würde sich meine Einkommenssteuer netto nicht ändern. Einige Dinge sind jedoch erstattungsfähig, aber nicht abzugsfähig, zum Beispiel Mahlzeiten während meines Umzugs. Ich bin verwirrt, weil derzeit, wenn mich mein Arbeitgeber beispielsweise zu einer Konferenz schickt, meine Mahlzeiten erstattet werden und dieser Betrag nicht auf meine Steuern ausgewiesen wird. Was ist der Unterschied? Oder verstehe ich etwas falsch?

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie zu einer Konferenz schickt, kommen alle Ausgaben dem Unternehmen zugute. Wenn Ihr Arbeitgeber für Ihren Umzug aufkommt, kommen diese Ausgaben Ihnen zugute – das Unternehmen bezahlt sie, um Sie einzustellen, aber nicht, weil es daraus einen Gewinn ziehen wird. (Sie mögen erwidern, dass einige Konferenzen nur verherrlichte Ferien und Möglichkeiten sind, Mitarbeiter zu belohnen, während Sie Steuern umgehen, aber das ändert nichts an der Absicht der Regel.)

Antworten (1)

Einige Erstattungen sind steuerpflichtig und andere nicht, das hängt von der Art der Erstattung und der erforderlichen Meldung ab.

Wenn die Erstattung aus einem anrechenbaren Plan und für qualifizierte Ausgaben erfolgt, ist sie nicht steuerpflichtig. Ansonsten ist es so.

Einzelheiten finden Sie im entsprechenden Abschnitt der IRS-Veröffentlichung 521 .

So ist es möglich, dass beim selben Arbeitgeber beispielsweise die Verpflegung während des Umzugs steuerpflichtig ist, während die Verpflegung während der Teilnahme an einer Konferenz steuerfrei ist?
@CraigW auf jeden Fall. Die nicht steuerpflichtigen Artikel werden auf Ihrem W2 mit dem Code P gemeldet.