Ich werde in Kürze beruflich umziehen und mein neuer Arbeitgeber erstattet die Kosten. Wenn ich das richtig verstehe, ist die Erstattung steuerpflichtig, aber der größte Teil davon ist abzugsfähig. Wenn alles davon abzugsfähig wäre, würde sich meine Einkommenssteuer netto nicht ändern. Einige Dinge sind jedoch erstattungsfähig, aber nicht abzugsfähig, zum Beispiel Mahlzeiten während meines Umzugs. Ich bin verwirrt, weil derzeit, wenn mich mein Arbeitgeber beispielsweise zu einer Konferenz schickt, meine Mahlzeiten erstattet werden und dieser Betrag nicht auf meine Steuern ausgewiesen wird. Was ist der Unterschied? Oder verstehe ich etwas falsch?
Einige Erstattungen sind steuerpflichtig und andere nicht, das hängt von der Art der Erstattung und der erforderlichen Meldung ab.
Wenn die Erstattung aus einem anrechenbaren Plan und für qualifizierte Ausgaben erfolgt, ist sie nicht steuerpflichtig. Ansonsten ist es so.
Einzelheiten finden Sie im entsprechenden Abschnitt der IRS-Veröffentlichung 521 .
Kate Gregory