Dienstleistungen "kostenlos" anbieten?

Wenn ich einen Hochzeitsservice oder einen anderen Service (Fotografie usw.) besitze und betreibe, aber die Art und Weise, wie ich mein Geschäft strukturiere, darin besteht, dass ich kein Geld für die Durchführung von Hochzeiten berechne, verlange ich nur, dass mein Transport, meine Unterkunft und meine Verpflegung bereitgestellt werden . Wie melde ich das bei meinen Steuern an? Oder, wenn mir die Ausgaben für die Hochzeit erstattet würden und ich netto 0 US-Dollar habe, weil es sich um Geschäftsausgaben handelt, würde ich Einkommenssteuer schulden?

Sie können Ausgaben im Zusammenhang mit Ihren Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit abziehen, um Ihr zu versteuerndes Einkommen aus diesen Einkünften zu verringern. Sie müssen sowohl die Bruttoeinnahmen als auch die Bruttoausgaben melden, was zu Ihrer Nettoeinkommenszahl führt. Stellen Sie jedoch sicher, dass die von Ihnen geltend gemachten Ausgaben tatsächlich mit Ihrem Unternehmen zusammenhängen.
Wenn Sie es als "Dienstleistung" anbieten, tun Sie es nicht kostenlos. Wenn du es privat machst, erwähne es überhaupt nicht, sonst machst du es nicht umsonst. Übrigens funktioniert es nicht, umsonst zu arbeiten und sie einfach Ihre Ausgaben bezahlen zu lassen, was in Anbetracht der Steuern immer noch ein Einkommen ist
Der letztere Fall ist klar, alle Einnahmen, die mit Ausgaben verrechnet werden, führen zu keiner Einkommenssteuerbelastung, der erstere Fall ist eigentlich interessanter, es scheint, als sollte es dasselbe sein wie der letztere, aber die IRS-Regeln zum Tauschhandel lassen es fast so klingen. würde als Einkommen gezählt werden und Sie hätten keine Ausgaben, mit denen Sie es ausgleichen könnten.

Antworten (1)

Wenn Ihr Nettogewinn 0 US-Dollar beträgt, müssen Sie aufgrund der Erbringung dieser Dienstleistung keine Einkommenssteuer zahlen. Aber es gibt noch viel mehr zu beachten als nur das...

Bevor Sie beginnen, müssen Sie entscheiden, ob es sich um ein Geschäft oder ein Hobby handelt . Aufgrund der Tatsache, dass Sie keinen Gewinn erzielen möchten, werden Sie es wahrscheinlich steuerlich als Hobby bezeichnen.

Unabhängig davon, ob es sich um ein Geschäft oder ein Hobby handelt, müssen Sie die Einkünfte in Ihrer Steuererklärung angeben, da Sie Zahlungen von Personen annehmen. Sowohl als Geschäft als auch als Hobby können Sie alle Ihre Ausgaben abziehen, um Ihren Gewinn auf 0 $ zu senken. (Angenommen, alle Ausgaben sind legitime Geschäfts-/Hobbyausgaben.)

Die Hauptunterschiede zwischen Business und Hobby sind:

  1. Wenn es sich um ein Unternehmen handelt, können Sie einen Verlust hinnehmen und Ihre persönliche Gesamtsteuerbelastung reduzieren. Bei einem Hobby kann man keinen Verlust hinnehmen, selbst wenn man eines hat.
  2. Wenn es sich um ein Hobby handelt, müssen Sie die Ausgaben einzeln aufführen. Wenn Sie den Standardabzug nehmen, können Sie nicht. (Bei einem Unternehmen reichen Sie Anhang C ein, der sowohl mit der Einzelaufstellung als auch mit dem Standardabzug kompatibel ist.)
  3. Wenn es sich um ein Hobby handelt, können Sie nur Ausgaben abziehen, die 2 % Ihres AGI für das Steuerjahr übersteigen. Wenn Ihr AGI (bereinigtes Bruttoeinkommen) beispielsweise 50.000 US-Dollar beträgt, sind die ersten 1.000 US-Dollar an Hobbyausgaben nicht abzugsfähig.
  4. Wenn es sich um ein Geschäft handelt und Sie zu viele Jahre hintereinander einen Verlust erleiden, kann der IRS es stattdessen als Hobby neu klassifizieren.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, als Unternehmen zu fungieren, werden Sie wahrscheinlich eine Menge Geld sparen, indem Sie die 2-%-Regel vermeiden und auch alle nicht spezifischen Kundenausgaben abziehen und einen Verlust hinnehmen können. Seien Sie jedoch vorsichtig, dass Sie nicht zu viele Jahre mit einem Geschäftsverlust verbringen, oder der IRS könnte es als Hobby umklassifizieren, was eine Prüfung beinhalten kann. Wenn Sie sich entscheiden, ein Unternehmen zu führen, müssen Sie möglicherweise etwas mehr als nur Ausgaben in Rechnung stellen, um zu versuchen, einen Gewinn zu erzielen oder zumindest die Gewinnschwelle zu erreichen.

Ich bin mir sicher, dass Hobbyausgaben nur in Höhe der Hobbyeinnahmen abzugsfähig sind und der Untergrenze von 2 % des AGI für sonstige Ausgaben unterliegen: Nur der Teil der gesamten sonstigen Ausgaben, der 2 % des AGI übersteigt, ist abzugsfähig. Ob Verpflegungs- und Übernachtungskosten überhaupt abzugsfähig sind, ist eine weitere Frage.
@DilipSarwate - Ich habe meine Antwort aktualisiert. Thx für die 2% Erinnerung. Ich muss mich um Verpflegung und Unterkunft kümmern, obwohl mein Bauchgefühl sagt, dass sie inbegriffen sein können. Vor allem, weil sie ein konkretes Beispiel für den 50-%-Abzug für Mahlzeiten geben, die vor der 2-%-Regel stattfinden.