Einreise aus Frankreich mit deutschem Studentenwohnheim und Fiktionsbescheinigung

Ich habe einen 2-jährigen Studentenwohnheim in Deutschland. Die Residenz endet in ein paar Tagen, also hatte ich gestern einen Termin, um sie zu verlängern. Statt eines neuen Wohnsitzes habe ich eine Fiktionsbescheinigung bekommen, wo das dritte Kästchen angekreuzt ist (§ 81 Abs. 4). Ich habe die Fiktionsbescheinigung speziell bekommen, weil der Rezensent gefragt hat, ob ich in den nächsten 3 Monaten reisen muss.

Jetzt reise ich in den nächsten Weihnachtsferien und weil der nächstgelegene Flughafen zu meinem Wohnort in Frankreich ist (Euroflughafen), habe ich dort meine Tickets gebucht. Ich erreiche den Flughafen mit einem Shuttlebus und meine Papiere werden an der französischen Grenze nicht kontrolliert, damit ich weiß, dass ich den Flughafen erreichen kann. Meine Frage ist, ob ich ausreisen und wieder einreisen kann, wenn mein Ziel außerhalb der EU liegt?

Unterstützt die Stack Exchange-Software deutsche Substantive als Tags?
@AndrewGrimm Schengen ist ein deutsches Substantiv.
@phoog Ich dachte an das Wort "Fiktionsbescheinigung", das mit 22 Zeichen kaum den alten Anforderungen an die maximale Länge entsprach.

Antworten (1)

Timatic, die von Fluggesellschaften genutzte Datenbank, gibt folgendes an, wenn Deutschland als Ziel angegeben wird:

Visum erforderlich, außer für Passagiere mit einer von Deutschland ausgestellten Fiktionsbescheinigung. Sie müssen im Besitz der abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis und eines gültigen Reisepasses sein. Das dritte Kästchen auf der Aufenthaltserlaubnis muss angekreuzt werden.

Wenn Frankreich als Ziel angegeben ist (und dorthin fliegen Sie auf dem Rückweg), wird dies nicht erwähnt.

Sofern das Check-in-Personal am Abflughafen die Fiktionsbescheinigung nicht kennt und automatisch davon ausgeht, dass sie für Frankreich gültig ist (ich persönlich habe keine Ahnung, ob dies der Fall ist), wird auf Timatic verwiesen, und weil dieses Dokument bei Frankreich nicht erwähnt wird als Ziel angegeben ist, wird Ihnen die Beförderung verweigert.

Am sichersten ist es daher, Ihren Rückflug so umzubuchen, dass Sie einen deutschen Flughafen anfliegen.