Erwerbseinkommen aus dem Ausland; Kann ich den Home-Office-Abzug für ein Home-Office mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten geltend machen?

Kurz gesagt, ich lebe und arbeite im Ausland. In den letzten Jahren habe ich einen der beiden Tests bestanden, um mich für die FEI-Befreiung zu qualifizieren. Während dieser Zeit habe ich auch einige Webdesign-Arbeiten für US-Kunden gemacht und ein kleines Teilzeitunternehmen gegründet, das dieses Einkommen nach Schedule C meldet. Ich habe dieses Einkommen direkt in Studentendarlehen geleitet und so tut es das nicht sogar die USA verlassen.

In diesem Jahr würde ich gerne einen Abzug für das Homeoffice in Betracht ziehen, da ich mich nach allen Anzeichen zu qualifizieren scheine – ein eigener Raum in meinem Haus, ein Computer, der vollständig für diese Arbeit verwendet wird usw. Ich kann keine Diskussion oder Anleitung finden, die besagt, dass dies der Fall ist Home Office muss in den USA sein. Fordere ich hier mein Glück heraus?

Vielen Dank für Ihre Gedanken.

Nur weil Ihr Geschäft in US-Dollar abgewickelt wird und Sie das Geld nicht ins Ausland mitnehmen, bedeutet das nicht, dass Sie den Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen nicht in Anspruch nehmen können. Die Prüfung des ausländischen Erwerbseinkommens basiert darauf, wo Sie Ihre Dienstleistungen erbringen, nicht darauf, woher Sie Zahlungen erhalten haben. Dieses selbstständige Einkommen ist ein ausländisches Erwerbseinkommen, da Sie die Arbeit im Ausland verrichten. Auf diese Einkünfte können Sie den Freibetrag geltend machen.

Antworten (1)

Sie fordern Ihr Glück heraus, aber nicht, weil Sie nicht in den USA sind, denn es ist wahrscheinlich, dass Sie nicht qualifiziert sind. Nach dem, was Sie gesagt haben, bezweifle ich, dass Sie es nehmen können (ich bin jedoch kein Profi, holen Sie sich eine professionelle Meinung).

Sie sagen "dedizierten Raum". Es muss ein exklusives Zimmer sein . Sie können keine 10 Quadratfuß von Ihrem Wohnzimmer abziehen, da Ihr Computer, der ausschließlich für Ihr Unternehmen genutzt wird, dort steht. Es muss sich um einen Raum handeln, der ausschließlich für Ihr Unternehmen und nur für Ihr Unternehmen genutzt wird. Dh: Nichts, was nichts mit dem Geschäft zu tun hat, und wenn Sie dort sind, arbeiten Sie nur an Ihrem Geschäft.

Soweit ich weiß, muss sich Ihr Büro nicht unbedingt in den USA befinden. Ihr Büro muss sich bei Ihnen zu Hause befinden. Wenn Sie den Ausschluss des Hauptwohnsitzes als Teil Ihres FEI nehmen, dann bezweifle ich, dass Sie auch abziehen können.

Vielen Dank für die Eingabe, aber ich bin mir nicht sicher, ob die Dokumentation, die ich gelesen habe, alle Ihre Aussagen zu unterstützt. ein exklusives Zimmer. „Im Allgemeinen basieren die Abzüge für ein Heimbüro auf dem Prozentsatz Ihres Hauses, der geschäftlich genutzt wird. Wenn Sie also einen ganzen Raum oder einen Teil eines Raums für die Durchführung Ihres Geschäfts nutzen, müssen Sie den Prozentsatz Ihres Hauses ermitteln, der für die geschäftliche Nutzung bestimmt ist zu Ihrer Geschäftstätigkeit." irs.gov/Businesses/Small-Businesses-&-Self-Employed/… .
du hast mich auch wegen hauptwohnsitzausschluss verloren - hat das nicht mit dem hausverkauf zu tun? Ich miete und habe noch nie besessen - freue mich jedoch darauf, das zu ändern!
@orionrush bezüglich der Exklusivität – dieser Abzug ist ein riesiges Warnsignal für den IRS. die Exklusivität ist die einzige Möglichkeit, ein Audit zu bestehen. Es wurde so sehr missbraucht, dass es nicht zugelassen wird, es sei denn, Sie können zweifelsfrei nachweisen, dass das Gebiet nur geschäftlich genutzt wird. Ein Teil des Zimmers kann nicht exklusiv genutzt werden, wenn ein anderer Teil dies nicht ist - gesunder Menschenverstand. Zum Ausschluss – siehe Formular 2555 Teil VI. Wenn Sie das ausfüllen, bezweifle ich, dass Sie auch einen Homeoffice-Abzug geltend machen können, da Sie denselben doppelt abziehen würden. Teil VI ist viel besser, da es sich nicht um eine geschäftliche Nutzung handeln muss.
Sie haben Recht mit dem Ausschluss von Wohnraum, es ist ein besserer Weg für diejenigen, die fast 90.000+ verdienen, aber wir liegen unter dieser Schwelle, also kein Vorteil. Außerdem verdient das Unternehmen UDS, unterliegt also nicht dem FEI-Ausschluss, ein Home-Office-Abzug würde bei der Selbstständigensteuer helfen. Ich höre dich wieder. Exklusivität und Missbrauch. Das Zimmer wird als gemeinsames Büro mit meiner Frau genutzt - keine andere Nutzung. Ich beanspruche nur die Quadratmeterzahl für meine Hälfte des Raums und bin da konservativ. + Meine Arbeit ist Kunst/Design/Medien und meine Aktivitäten im Raum fallen in diese Kategorien. Ihre Punkte waren sehr hilfreich, danke