In der Regel unterliegen Mitarbeiter und andere „Insider“ nach einem Börsengang einer Sperrfrist, zusammen mit Sperrfristen zu bestimmten Zeitpunkten im Jahr, um den Insiderhandel einzudämmen. Würde die Beendigung der Beschäftigung bei einer solchen Organisation die Verkaufsbeschränkungen während dieser Zeiträume aufheben?
Es gibt eine ganze Reihe von Vorschriften zum „Insiderhandel“. Stromausfälle sind eines der Mittel, die Unternehmen anwenden, um die Vorschriften zum „Insiderhandel“ einzuhalten, indem sie Mitarbeiter verpflichten, während des angekündigten Zeitraums keine Verkäufe/Käufe zu tätigen.
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Warten Sie also einige Zeit und geben Sie sich dann dem Handel hin, es sei denn, Sie müssen die Optionen dringend verkaufen/kaufen.
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