Während meines Fluges von JFK nach Europa mit Turkish Airlines über Istanbul vor 32 Tagen ging mein Gepäck verloren und es waren keine Informationen über seinen Standort verfügbar.
Außerdem habe ich vor ca. 3 Wochen alle erforderlichen Unterlagen ausgefüllt und versendet sowie die Fundsachenliste ausgefüllt.
Seitdem bin ich ständig mit der Fluggesellschaft per E-Mail oder ihrem lokalen Büro in meiner jetzigen Stadt in Kontakt.
Mir ist bekannt, dass hier das Montrealer Übereinkommen gilt und dementsprechend gilt ein Gepäck nach 21 Tagen als verloren.
Das war gestern ihre letzte Antwort.
Zunächst möchten wir uns bei Ihnen für die von Ihnen erlittene Unregelmäßigkeit entschuldigen. Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Nachforschungen zu Ihrem verlorenen Gepäck sorgfältig durchgeführt werden und dass Ihnen unsere Nachforschungsabteilung die erforderlichen Informationen in dieser Angelegenheit so schnell wie möglich zur Verfügung stellen wird.
Laut ihrer Website:
Verlorenes Gepäck
Passagiere, deren Gepäck bei der Rückgabe vermisst wird, müssen am selben Tag und vor dem Verlassen der Ankunftshalle einen Property Irregularity Report (PIR) erstellen lassen, indem sie sich an das Fundbüro der Station wenden
Travel ticket,
Baggage tag,
Identity document (identity card, passport).
Der Property Irregularity Report wird im WorldTracer-System eingereicht, das mit der Suche nach dem verlorenen Gepäck beginnt. Das aufgefundene Gepäck wird dem Passagier unverzüglich kostenlos zugestellt. In den ersten fünf Tagen sind die Lost & Found-Büros der Stationen für die Suche nach dem verlorenen Gepäck zuständig. Für Gepäck, das nicht innerhalb von fünf Tagen gefunden wird
PIR,
Baggage tag,
Travel ticket,
Identity document and
Request form,
erhalten und an das Baggage Services Management gesendet werden. Für den Fall, dass eingehende Nachforschungen dieser Abteilung erfolglos bleiben, wird die verlorene Gepäckakte zur Entschädigung ausgewertet.
Nach Ihren Daten gehe ich davon aus, dass Sie die PIR und eine Woche später das Baggage Identification Form gemacht und an BSM geschickt haben (ansonsten sollten Sie es tun). Geben Sie an, dass gemäß den EU-GESETZEN (da das Gepäck auf dem Weg in die EU verloren ging und dort hätte ankommen sollen; das EU-GESETZ gilt, wenn Sie von einem Flughafen in der EU abfliegen oder mit einer EU-Fluggesellschaft oder einer aus der EU ankommen Island, Norwegen oder Schweiz.) sind die Standardbedingungen:
Aufgegebenes Gepäck
Wenn Ihr aufgegebenes Gepäck verloren geht, beschädigt oder verspätet ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft bis zu einer Höhe von 1.220 €. Ausnahme – wenn der Schaden durch einen inhärenten Mangel des Gepäcks selbst verursacht wurde.
Handgepäck (einschließlich persönlicher Gegenstände)
Der Beförderer haftet, wenn er für den Schaden verantwortlich war. Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Anspruch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt Ihres Gepäcks geltend machen (oder innerhalb von 21 Tagen, wenn sich Ihr Gepäck verspätet hat). Wenn Sie andere rechtliche Schritte einleiten möchten, müssen Sie dies innerhalb von 2 Jahren nach Ankunft Ihres Gepäcks tun. Wenn Sie mit teuren Gegenständen reisen, können Sie – spätestens beim Check-in – gegen Gebühr durch eine gesonderte Voranmeldung bei der Airline eine Entschädigungsgrenze von über 1.223 Euro erreichen. Aber das Beste ist wirklich eine private Reiseversicherung abzuschließen. Für die besondere Erklärung gibt es kein Standardformular. Es ist Sache der Fluggesellschaften, die Art des Formulars zu wählen, das sie bereitstellen.
Es gibt kein bestimmtes Datum, an dem ein Gepäckstück als verloren gilt. Ich würde jedoch vorschlagen, dass Sie ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte bei Ihrer Fluggesellschaft einreichen – und sicherstellen, dass Sie eine Kopie für sich behalten. Wenn dies immer noch nicht funktioniert oder Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind, können Sie sich bei der nationalen Durchsetzungsstelle in dem EU-Land beschweren, in dem sich der Vorfall ereignet hat. Wenn sich der Vorfall an einem Abflughafen außerhalb der EU ereignet hat, an dem jedoch eine EU-Fluggesellschaft beteiligt war, können Sie eine Beschwerde an die zuständige nationale Durchsetzungsstelle in dem EU-Land richten, in das Sie gereist sind. Wenn Sie Druck ausüben wollen, geben Sie bei Ihrer nächsten Antwort an, dass Sie aufgrund der aufgewendeten Zeit eine Rückerstattung erhalten möchten und dass Sie eine EUCF oder höher einreichen und den EU-Behörden eine Kopie zukommen lassen werden.
Alban
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Tor-Einar Jarnbjo
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CG Campbell
Nean Der Thal