Gesetzesänderung? EU-Studenten und Autofahren in Großbritannien

Ich werde diesen Herbst ein Studium in Großbritannien aufnehmen. Alles, was ich vor ein paar Monaten über das Autofahren gelesen habe, hat mir sehr gut gefallen. Ich war mir sicher, dass ich laut folgender Webseite als Student bis zu zwölf Monate ein Auto mit ausländischem Kennzeichen nutzen darf. https://www.gov.uk/importing-vehicles-into-the-uk/temporary-imports

Jetzt habe ich gerade vor ein paar Tagen nachgesehen und der Text muss geändert worden sein. Genauer gesagt bin ich mir ziemlich sicher, dass der Satz vorher so lautete

Möglicherweise können Sie ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen länger als 6 Monate nutzen, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

Und jetzt geht es so weiter

Sie können ein Fahrzeug mit ausländischen Kennzeichen möglicherweise länger als 6 Monate nutzen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Nun müsste man DREI Kriterien erfüllen, um länger als sechs Monate mit ausländischen Kennzeichen fahren zu dürfen.

Das wären

  • Sie leben normalerweise außerhalb der EU
  • Sie sind für einen bestimmten Zeitraum als Student oder Arbeitnehmer im Vereinigten Königreich
  • Sie beanspruchen eine Mehrwertsteuer- und Zollbefreiung

Auf der Website der EU steht wiederum etwas ganz anderes, nämlich dass EU-Studenten, die in Großbritannien studieren, sich überhaupt nicht registrieren müssen und sich für die Dauer ihres Studiums um nichts kümmern müssen. http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes/united-kingdom/index_en.htm

Weiß jemand, was das derzeit angewandte Verfahren ist? Und wie würden Sie dies beweisen, wenn Sie von der Polizei in Großbritannien angehalten würden?



Abschließend noch eine Nachfrage für den Fall, dass ich tatsächlich nach 6 Monaten die Platten wechseln muss: Was wäre der Ablauf und die Kosten? Ich finde mich im Dschungel der englischen Bürokratie nicht wirklich zurecht..

Weiß jemand, ob das nach dem Brexit noch aktuell ist? Die Website gov.un selbst ist nicht aktuell. Sie sagen, dass sich die Regeln für den Fahrzeugimport geändert haben, aber nichts für die Studentenbefreiung.

Antworten (1)

Auf der von Ihnen verlinkten Seite europa.eu heißt es:

Studenten

Wenn Sie ein Student im Vereinigten Königreich aus einem anderen EU-Land sind:

  • müssen Ihr eigenes Auto hier nicht für Ihre Studienzeit bei den Behörden anmelden. Dies gilt auch, wenn das Auto Ihren Eltern gehört, die nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind

  • müssen im Vereinigten Königreich keine Zulassungs- und/oder Kfz-Steuern zahlen

  • Sie müssen hier keine zusätzliche Autoversicherung für Ihre Studienzeit abschließen, dies kann jedoch von Ihrem Versicherungsschutz abhängen

Ich verstehe dies so, dass Sie Ihr Auto nicht in Großbritannien anmelden müssen, wenn Sie selbst mehrere Jahre studieren.

Beachten Sie den Punkt zur Versicherung. Es ist eine Straftat, hier ohne ausreichende Versicherung zu fahren. Möglicherweise müssen Sie Ihrem Versicherer mitteilen, dass Sie die meiste Zeit im Vereinigten Königreich verbringen.