Gewährt der Islam Frauen das Recht, sich scheiden zu lassen?

Eine Schwester hat einen Mann geheiratet. Sie haben zwei Kinder. Sie leben alle in Ghana, aber in verschiedenen Städten. Das Problem ist, dass der Ehemann eine erste Frau hatte, mit der er zusammenlebt, während die Schwester allein lebt. Der Ehemann hat sie ihrer Meinung nach nicht fair behandelt. Er besucht sie einmal in einem blauen Mond. Irgendwann zweimal im Jahr. Sie hat zuletzt heftig gejammert, aber er wollte sich nicht ändern. Sie möchte wissen, ob sie das Recht hat, sich scheiden zu lassen? Da der Ehemann sie nicht respektiert.

Antworten (2)

Im Islam wird die von der Frau initiierte Scheidung als „Khula“ bezeichnet. Es gibt tatsächlich einen Wikipedia-Artikel darüber .

Wenn der Ehemann der Scheidung zustimmt, ist es viel einfacher, als es dann talaq ist. Wenn er jedoch nicht einverstanden ist, müssen sie es vor ein islamisches Gericht bringen.

Im Allgemeinen scheint es, dass die Ehefrau die Mitgift zurückzahlen muss, die Besonderheiten können jedoch lokal unterschiedlich sein. Ich bin nicht vertraut mit dem, was in Ghana erwartet wird, also wird ein Imam sie weiter aufklären können.

Leider gibt es für sie keine Möglichkeit, dies ohne die Erlaubnis ihres Mannes oder eines islamischen Gerichts zu tun. Im Islam hat sie kein angeborenes Recht auf Scheidung – um dies zuzulassen, muss ein hinreichender Grund vorliegen.

In ihrem Fall würde das Gericht sicher zu ihren Gunsten entscheiden, da meines Erachtens Ehefrauen gleich behandelt werden sollen. Andernfalls könnte dies durchaus ein Scheidungsgrund sein.

Unfortunately there's no way for her to do it without the permission of either her husband or an Islamic court. In Islam she has no inherent right to a divorce- for it to be permitted there has to be sufficient cause.- Warum?

Sie hat das Recht, die Scheidung einzureichen, wenn der Ehemann ihre Rechte nicht erfüllt; wie die Bereitstellung von Lebensunterhalt, Liebe und Intimität usw.

Das ist eine Art Unterdrückung und deshalb hat sie das volle Recht auf Scheidung.