Gibt es eine Art französisches Visum, um die Lücke zwischen zwei Visa zu überbrücken?

Meine Frau (Chinesin, derzeit in Frankreich mit einem Studentenvisum, titre de séjour) und ich (Deutsche, in Deutschland lebend) befanden uns nach der Beantragung eines deutschen Visums zur Familienzusammenführung zum Zusammenleben in Deutschland in folgender Situation:

Das voraussichtliche Datum, an dem ihr (Familiennachzugs-)Visumantrag von der deutschen Botschaft ausgefüllt wird, liegt nach dem Ablaufdatum ihres aktuellen Titre de Séjour. Es gibt einen Zeitraum von 20-30 Tagen, in dem sie kein gültiges Visum hat.

Was können wir in dieser Situation tun? Gibt es ein vorläufiges Visum, das sie in diesem Fall beantragen kann?

(Dies ist ein Cross-Post von https://travel.stackexchange.com/questions/98494/is-there-a-type-of-french-visa-to-bridge-the-gap-between-two-visas? noredirect=1#comment235139_98494 )

Wenn Sie nach Frankreich gehen können, um mit ihr zusammen zu sein, oder mit ihr in ein anderes EU-Land als Deutschland, fallen Sie und sie unter die Freizügigkeitsrichtlinie. In Frankreich muss sie möglicherweise einen Titre de Séjour beantragen, da sie dort seit über 3 Monaten ist, aber anderswo kann sie bis zu 3 Monate bleiben und darf auf keinen Fall abgeschoben oder abgeschoben werden. Wenn Sie jedoch in Deutschland bleiben müssen, ist die Situation problematischer.
@phoog warum ist das ein Kommentar und keine Antwort?
@phoog: Vielen Dank für deine Antwort. Wenn ich nach Frankreich (oder in ein anderes EU-Land) gehe, bedeutet das, dass ich meinen Wohnsitz offiziell anmelden muss oder reicht eine „touristische“ Reise? Wenn das so einfach ist, habe ich wohl eine 30-tägige Urlaubsreise vor mir :-).
@Chirs Besuche sind in Ordnung. In Frankreich gibt es ohnehin keine „offizielle Wohnsitzerklärung“.
@mts Ich hatte damals keine Zeit für eine umfassende Antwort und suchte nach einer Klärung, ob es für OP möglich wäre, vorübergehend zu reisen, um sein Recht auf Freizügigkeit auf seine Frau auszudehnen. Galas Antwort ist viel besser als meine ohnehin gewesen wäre.

Antworten (1)

Ein paar Optionen:

  • Beantragen Sie eine Genehmigung provisoire de séjour . Vorausgesetzt, sie hat ihren Abschluss gemacht und ihr Diplom entspricht den Anforderungen, kann sie damit bis zu 12 Monate lang eine Arbeit suchen. Dass sie es bald nicht mehr braucht und nach Deutschland zieht, spielt dabei keine Rolle. Ein Nachteil ist, dass sie mehr als zwei Monate vor Ablauf ihres Studentenvisums einen Antrag stellen müsste, und ich nehme an, dafür ist es bereits zu spät (die meisten Studentenvisa enden im September).
  • Gehen Sie mit ihr in ein anderes EU-Land als Frankreich oder Deutschland. Sie würden von Ihrem Freizügigkeitsrecht Gebrauch machen und Ihre Frau hätte ein abgeleitetes Bleiberecht bei Ihnen. Einige Länder könnten einige Formalitäten erfordern, aber sie wäre in jedem Fall vor der Abschiebung geschützt. Dies funktioniert nur, wenn Sie (ein EU-Bürger) bei ihr sind, nicht wenn sie alleine bleibt.

    Wenn Sie sich nach diesen Regeln länger als drei Monate in einem Land aufhalten würden, müsste sie eine Aufenthaltskarte beantragen und Sie müssten einen Job oder einen Einkommensnachweis für ihre Patenschaft haben. Aber die Freizügigkeit umfasst auch Besuche (aus touristischen oder anderen Gründen) und wenn Sie weniger als drei Monate bleiben, gibt es grundsätzlich keine Anforderungen.

  • Geh nach Frankreich, um bei ihr zu bleiben. Es gilt auch die Freizügigkeit, aber sie muss möglicherweise sofort die Aufenthaltskarte beantragen , da sie sich bereits seit längerer Zeit in Frankreich aufhält. Das könnte ein Problem sein, da Sie dafür ein ausreichendes Einkommen und eine Krankenversicherung nachweisen müssten.

    Eine etwas kreativere Idee ist es, sich trotzdem zu bewerben. Selbst wenn Sie sich nicht qualifizieren, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass sie die Aufenthaltskarte innerhalb von 30 Tagen ablehnen. Wenn ja, hätte Ihre Frau noch 30 Tage Zeit, das Land zu verlassen, und bis dahin wäre das Ganze vermutlich hinfällig. Möglicherweise können Sie den Antrag sogar zurückziehen, sobald Sie Ihr deutsches Visum haben. Und solange es anhängig ist, hätten Sie ein Dokument, das Ihnen erlaubt, in Frankreich zu bleiben.

    Ein Nachteil hierbei ist die Gefahr einer Absage. Für Deutschland sollte es keinen Unterschied machen und ich glaube nicht, dass sie aufgrund ihres Status in Frankreich ernsthafte Probleme haben würde, aber sie würde wahrscheinlich in Zukunft bei der Beantragung vieler Visa eine Ablehnung melden müssen.

  • Eine noch haarigere Option ist, das Ganze zu ignorieren und allein in Frankreich zu bleiben. Das ist aus mehreren Gründen eine schlechte Idee, könnte aber trotzdem funktionieren. Sie würde anfangen, sich illegal aufzuhalten, und das kann in der Zukunft alle möglichen unangenehmen Folgen haben (zum Beispiel, wenn sie jemals französische Staatsbürgerin werden möchte, die ihr vorgeworfen werden könnte), aber sie würde in den ersten 30 Jahren nicht allzu viel riskieren Tage.

    Wenn sie erwischt wird, bekommt sie einen OQTF und hat noch 30 Tage Zeit, Frankreich freiwillig zu verlassen. Es ist auch möglich, dass die Präfektur ihr dieses OQTF ganz selbstverständlich nach Ablauf ihres Studentenvisums zusendet, um die Uhr in Gang zu bringen. Inhaftierung und Abschiebung sind nicht möglich, bevor die Behörden dieses freiwillige Ausreiseverfahren durchlaufen haben, was Ihnen Zeit verschafft, auf die Beantragung des deutschen Visums zu warten. Am wichtigsten ist, dass dies keinen Unterschied zu ihrem Visumantrag für Deutschland oder ihrem Bleiberecht bei Ihnen machen sollte.

    Ich empfehle dies sicherlich nicht, außer als letzten Ausweg, aber es könnte nützlich sein zu wissen, dass das Gesetz so funktioniert.