Visumverlängerung und Arbeitsvisum

Ich habe Schwierigkeiten mit meiner Visumserneuerung in der Präfektur Lyon Frankreich. Ich komme aus Nigeria und mein Mann promoviert derzeit in Frankreich. Wir haben beide ein Langzeitvisum für drei Jahre. Mein Visum ist ein Studentenvisum, weil ich die Zulassung erhalten habe, zwei Monate lang Französisch in der Alliance Francaise zu studieren, und das gibt mir Recht auf Arbeit (Teilzeit) An dieser Stelle möchte ich den Studentenstatus erneuern und behalten, um meine Arbeit fortsetzen zu können. Mir wurde gesagt, dass mein Visumsstatus von Studenten- zu Besucher- oder Ehefrauenvisum geändert werden muss und ich nicht arbeiten kann. Welches Visum kann ich beantragen, um in Lyon, Frankreich, arbeiten zu können? weil ich derzeit kein Französisch mehr lerne

Antworten (1)

(Entschuldigung, ich kann in diesem Stackexchange keinen "Kommentar" machen, da ich noch nicht die erforderliche Punktzahl habe)

Es gibt ein paar verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, ob Ihr Ehemann unter einem "scientifique-chercheur" Longstay Titre de Séjour oder einem "étudiant" steht.

Wenn es ersteres ist: http://www.rhone.gouv.fr/Demarches-administratives/Sejour-travail-naturalisation-et-echange-de-permis-de-conduire-des-etrangers/Chercheurs-et-leurs-conjoints

Falls letzteres: http://www.rhone.gouv.fr/Demarches-administratives/Sejour-travail-naturalisation-et-echange-de-permis-de-conduire-des-etrangers/Etudiants-et-leurs-conjoints

Ich weiß, dass sie beide auf Französisch sind, aber Google Translate leistet auf diesen Seiten ziemlich gute Arbeit.

Bitte klären Sie die Situation Ihres Mannes, damit wir Ihnen eine angemessenere Antwort geben können.

Aber theoretisch sollten Sie in der Lage sein, aufgrund Ihrer Beziehung zu ihm einen Titre de Séjour mit den gleichen zeitlichen Beschränkungen wie den Ihres Mannes zu bekommen.

Bearbeitungen:

Sobald Sie eine Verlängerung beantragen müssen (mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen), sollten Sie normalerweise die Liste der erforderlichen Dokumente überprüfen (deshalb frage ich, unter welcher Art von "titre de séjour" oder Aufenthaltserlaubnis Ihr Ehemann ist unter), und Sie beantragen einen Titre de Séjour als Familienangehöriger eines Studenten oder Forschers.

So oder so, beide sollten es Ihnen technisch ermöglichen, zu arbeiten.

Nur der Besuchertitel erlaubt Ihnen nicht zu arbeiten.

Zu guter Letzt: Bitte beachten Sie, dass es einen Unterschied zwischen einem Visum und einem Titre de Séjour/Aufenthaltstitel gibt. Ersteres ermöglicht Ihnen die Einreise in ein Land, während Letzteres das ist, was Sie über die ursprüngliche Gültigkeit des Visums hinaus bewohnen können. Frankreich stellt ein anfängliches Visum für den längerfristigen Aufenthalt aus, das als Titre de Séjour (das Akronym lautet vls-ts) gültig ist und für 1 Jahr für diejenigen gilt, die hierher kommen, um beispielsweise für drei 3 Jahre zu studieren. Diese muss in den ersten 3 Monaten Ihres Aufenthalts beim OFII validiert werden. Nach der Validierung erhalten Sie einen Aufkleber in Ihrem Reisepass, der einem Titre de Séjour / Aufenthaltstitel entspricht.

Sie sind dann verpflichtet, die „Verlängerung“ dieses vls-ts mindestens 2 Monate vor Ablauf zu beantragen. Bei Verlängerung erhalten Sie die Aufenthaltserlaubnis / Titre de Séjour im Kartenformat.

Wir sind verheiratet und haben unsere Heiratsurkunde ins Französische übersetzt, wie es die Präfektur verlangt. welches Visum berechtigt, in Frankreich in Teilzeit zu arbeiten.
Bitte sehen Sie sich meine Änderungen an. Ich habe verstanden, dass Sie verheiratet sind. Was ich um Klärung gebeten habe, war die Art des Titre de Séjour / Aufenthaltstitels, unter dem Ihr Ehemann steht (weil Doktoranden in Frankreich entweder einen "Student" Titre de Séjour oder einen "Wissenschaftler-Forscher" bekommen). Soweit ich weiß, werden Langzeitvisa in Frankreich auch nur für ein Jahr ausgestellt (die dann vom OFII-Büro validiert werden müssen) ... und Sie müssen es dann als Titre de Séjour erneuern, um bleiben zu können die nächsten 2 Jahre.