Im Notfall muss ein Flugzeug möglicherweise sehr schnell absteigen. Muss im Zertifizierungsprozess für eine solche Abfahrt eine gewisse Leistung (L/D-Verhältnis mit vollen Spoilern, Sinkgeschwindigkeit, ...) nachgewiesen werden?
Es gibt eine Abstiegsvoraussetzung, aber es ist vielleicht nicht so, wie Sie es sich vorstellen, da es mit der Sauerstoffversorgung zu tun hat. FAR 122.333 Unterabschnitt K besagt:
(b) Besatzungsmitglieder. Beim Betrieb in Flughöhen über 10.000 Fuß muss der Zertifikatsinhaber genügend Sauerstoff zur Verfügung stellen, um §121.329 zu erfüllen, jedoch mindestens einen zweistündigen Vorrat für jedes Flugbesatzungsmitglied im Flugdeckdienst. Die erforderliche Zwei-Stunden-Versorgung ist die Sauerstoffmenge, die für einen konstanten Sinkflug von der maximal zugelassenen Betriebshöhe des Flugzeugs auf 10.000 Fuß in zehn Minuten und gefolgt von 110 Minuten auf 10.000 Fuß erforderlich ist. Der Sauerstoff, der im Falle eines Ausfalls der Kabinendruckbeaufschlagung gemäß §121.337 erforderlich ist, kann bei der Bestimmung der erforderlichen Versorgung für Flugbesatzungsmitglieder im Flugdeckdienst berücksichtigt werden.
Dies legt fest, dass ein Turbinenflugzeug in der Lage sein muss, in 10 Minuten oder weniger von seiner maximal zugelassenen Höhe auf 10.000 Fuß abzusinken. Dies bedeutet, dass die maximale Sinkgeschwindigkeit von der maximal zugelassenen Höhe abhängt. Wenn die Decke eines Flugzeugs also 42000 Fuß beträgt, muss es mindestens 3200 fpm absinken können, wenn es 25000 Fuß sind, dann 1500 fpm.
Ich glaube nicht, dass die Vorschriften sagen, wie das gemacht wird, es liegt an den Herstellern, Flugzeuge zu entwickeln, die die Anforderung erfüllen können.
Neben der Sauerstoffversorgung gibt es auch Vorschriften zum Kabinendruck. Die erforderliche Sinkgeschwindigkeit kann anhand der Dekompressionswahrscheinlichkeit bestimmt werden.
FAR §25.841
Wenn für den Betrieb über 25.000 Fuß zertifiziert ist, muss die Kabinendruckhöhe „nach einem wahrscheinlichen Ausfallzustand im Druckbeaufschlagungssystem“ weniger als 15.000 Fuß betragen.
Für "jede nicht als extrem unwahrscheinlich erwiesene Ausfallbedingung": Die Kabinenhöhe ist für 2 Minuten auf 25.000 Fuß begrenzt und darf 40.000 Fuß nicht überschreiten.
Für jeden "wahrscheinlichen" Ausfall muss das Flugzeug also in der Lage sein, auf 15.000 Fuß abzusinken, bevor der Kabinendruck vollständig verloren geht. Für jeden Ausfall, der nicht „extrem unwahrscheinlich“ ist, muss das Flugzeug in der Lage sein, innerhalb von 2 Minuten nach dem Verlust des gesamten Kabinendrucks auf 25.000 Fuß abzusinken.
Diese Wahrscheinlichkeiten sind:
Wahrscheinlich: mehr als 10 -5 (1/100.000)
Äußerst unwahrscheinlich: weniger als 10 -9 (1/1.000.000.000 oder "nicht zu erwartendes Auftreten während der gesamten Betriebsdauer aller Flugzeuge eines Typs")
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