Gilt die Studiengebührenerstattung als steuerpflichtiges Einkommen?

Ich bin Student und zahle Studiengebühren, um eine Universität zu besuchen. Ich habe in einem Labor gearbeitet, also habe ich eine "Rückerstattung" für meine Studiengebühren erhalten (so bezeichnete die Universität die Vergütung). Zählt diese „Rückvergütung“ als Einkommen, dh muss ich sie zu den von mir gezahlten Steuern hinzurechnen? Kann ich diese „Erstattung“ auch für meine Roth IRA verwenden?

Haben Sie mit Ihren Gehaltsschecks irgendeine Art von Gehaltsabrechnung erhalten, in der erläutert wird, wie das Einkommen kategorisiert wird? Wurden Steuern einbehalten?

Antworten (1)

Für den ersten Teil Ihrer Frage sind die relevanten IRS-Veröffentlichungen:

Grundsätzlich kann Ihnen ein Arbeitgeber die Studiengebühren erstatten, die unter bestimmten Voraussetzungen für Sie nicht als steuerpflichtiges Einkommen angerechnet werden. Das Jahreslimit für diesen Ausschluss beträgt normalerweise 5.250 USD; Als Forscher an der Universität betrachten sie dies jedoch möglicherweise als Arbeitsbedingungsvorteil, der es ihnen ermöglicht, noch mehr Einkommen für Sie auszuschließen. Jeder steuerpflichtige Betrag sollte auf Ihrem W-2 stehen, das Sie nächsten Januar erhalten. Wenn Sie sich vorher sicher sein müssen, müssen Sie Ihren Vertreter der Personalabteilung fragen.

Für den zweiten Teil Ihrer Frage bezüglich Roth IRA lautet der zu lesende Pub:

Um zu einem Roth IRA beizutragen, benötigen Sie verdientes, steuerpflichtiges Einkommen. Wenn Ihr einziges Jahreseinkommen aus der Universität stammt, können Sie nur den Betrag beisteuern, der für Sie als steuerpflichtiges Einkommen galt. Wenn Ihr gesamtes Gehalt in Form von Studiengebühren erstattet wurde, die von Ihrem W-2 ausgeschlossen waren, können Sie keinen Beitrag zu einem Roth IRA leisten. Wenn Sie jedoch ein W-2-Einkommen von der Universität oder ein Einkommen aus einem anderen Job haben, können Sie dieses Einkommen zu einem Roth IRA beitragen, vorbehaltlich der übrigen Beitragsregeln.