Ich höre das immer wieder und weiß nicht, auf welches Gesetz sich die Leute beziehen. Die einzige mir bekannte ist die Dublin-Verordnung . Ist da mehr?
Hat Merkel als Bundeskanzlerin aus rechtlicher und verfassungsrechtlicher Sicht das Recht, diesen Fluss zuzulassen? Kann sie zum Beispiel verklagt werden?
PS: Ich würde mich sehr über eine Antwort mit korrekten Referenzen freuen.
Ich werde versuchen, darauf eine Antwort zu geben, und bedenke, dass das Brechen europäischer Regeln kein Gesetzesbruch ist. Wenn Merkel also ein „Gesetz“ bricht, muss es ein deutsches sein. In der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, gibt es ein Asylrecht (Artikel 16a). Die ersten 19 Artikel unserer Verfassung sind besonders geschützt und gelten als die wichtigsten.
(1) Politisch Verfolgte haben Asylrecht.
Es ist also kein Verbrechen, Asyl zu gewähren. Fast jeder Flüchtling, der zuvor das Gebiet der EU durchquert hat, und Absatz (2) sagt:
(2) Auf Absatz (1) dieses Artikels kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat in das Bundesgebiet einreist, in dem die Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet ist.
Die Menschen hätten also nicht nach Deutschland gelangen sollen und sie hatten kein Privileg, nach Deutschland einzureisen. Aber der Artikel war nicht auf diese Menge an Flüchtlingen ausgelegt. Und da das Erschießen von Menschen an der Grenze nicht die beste Praxis ist und die Nachbarn sauer wären, wenn Deutschland die Türen geschlossen und sie zum Beispiel in Österreich hätte bleiben lassen, hat Merkel beschlossen, Menschen hereinzulassen. Sie dachte an „Politisch Verfolgte „Das ist überhaupt nicht schlimm, ABER die Mehrheit waren Wirtschaftsflüchtlinge und einfach gefälschte Aussagen, um als echte Flüchtlinge zu gelten. In diesem Fall haben diese Flüchtlinge Verbrechen begangen, aber nicht Merkel, sie war nicht an der Grenze, um Aussagen zu fälschen. Also kann sie dafür nicht verklagt werden, aber ich habe keinen Hinweis darauf, dass sie das Recht hatte, diesen Fluss zuzulassen.
Meine persönliche Sichtweise: Es gab Regelungen und Konventionen für ähnliche Fälle, aber für diese Massen von Menschen einfach nicht geeignet, eine Lösung zu finden und mehr als beabsichtigt anzubieten, kann nicht illegal sein.
Andreas Grimm
Benutzer10415
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