Ich bin britischer Staatsbürger, die Eltern meiner Nicht-EU/EWR-Ehefrau möchten mit uns nach Frankreich reisen. Welches Visum sollten wir beantragen?

Ich bin britischer Staatsbürger, meine Frau ist eine Nicht-EU-/EWR-/Schweizer-Bürgerin, die eine britische Aufenthaltserlaubnis besitzt. Ihre Mutter möchte uns besuchen und über Weihnachten mit uns nach Frankreich reisen, meine Frage ist, welches Visum sollen wir beantragen? Sie besitzt derzeit ein britisches Kurzaufenthaltsvisum (1 Jahr mehrfache Einreise), sodass Reisen nach Großbritannien kein Problem darstellen. Allerdings ist sie finanziell nicht von uns abhängig, obwohl wir die Reise bezahlen werden, also scheint sie deswegen kein Familienvisum beantragen zu können?

Zur Verdeutlichung, welche Nationalität hat Ihr Schwiegervater?
Sie ist Chinesin.
Etwas verwirrt über das UK-Visum, das Ihr Schwiegervater derzeit besitzt. Sie sagen, dass es sich um ein einjähriges Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt handelt, aber die Standard-Besuchervisa für das Vereinigte Königreich sind im Allgemeinen nur für 6 Monate gültig (oder 2, 5 oder 10 Jahre für ein Langzeit-Besuchervisum).
Auch nur eine Warnung, ob und wie oft Ihre Schwiegermutter ihr Visum bereits für die Einreise nach Großbritannien verwendet hat. Mehrfache Einreisen sind erlaubt, aber häufige/wiederholte Besuche, die nicht mit der ursprünglichen Prämisse/Anwendung übereinstimmen, könnten bei der Einwanderungsbehörde als Problem auftauchen. Siehe travel.stackexchange.com/questions/85468/…
Danke für die Antworten. Ich habe bestätigt, dass es sich um ein 2-Jahres-Visum handelt. Sie ist bisher nur einmal eingereist und will über die Weihnachtszeit mit uns nach Frankreich reisen.

Antworten (1)

Da Ihre Schwiegermutter unabhängig von Ihnen und Ihrer Ehefrau ist, haben Sie Recht, dass sie nicht von den kostenlosen Visa gemäß der EU-Freizügigkeitsrichtlinie profitieren kann. Sie benötigt daher alle Dokumente, die sie benötigen würde, wenn sie den Schengen-Raum ohne Sie besuchen würde: ein Schengen-Visum (es sei denn, sie reist mit dem Pass eines "Annex II"-Landes) und natürlich ihren Pass.

Die Freizügigkeitsrichtlinie erstreckt sich auf einen Nicht-EU-Elternteil oder einen anderen Verwandten in aufsteigender Linie (einschließlich der aufsteigenden Linie des Ehepartners oder Partners) nur, wenn der Verwandte ein Angehöriger, ein Mitglied des Haushalts oder "persönliche Pflege" ist " ( Artikel 2 Absatz 2 Buchstabe d, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe a ) . Ihre Schwiegermutter scheint nicht berechtigt zu sein.

Ein Schengen-Visum für die einmalige Einreise ist wahrscheinlich dasjenige, das sie von der französischen Botschaft/dem französischen Konsulat cn.ambafrance.org/… benötigen wird.
@BritishSam Das Visum muss nicht für eine einmalige Einreise gültig sein. Es wäre ein Kurzaufenthaltsvisum, es sei denn, sie plant, länger als 90 Tage zu bleiben.
Danke. Sie wird ein kurzfristiges Visum für die mehrfache Einreise beantragen.