Kitzur Schulchan Aruch (Ganzfried) 67:6 sagt:
„Ein Gelübde tritt nur in Kraft, wenn seine Worte und sein Herz übereinstimmen. Wenn jedoch jemand aus Versehen ein Gelübde abgelegt hat, nicht die Absicht hatte, das zu sagen, was er gesagt hat, oder daran gedacht hat, ein Gelübde abzulegen, es aber nicht laut gesagt hat, dann dies ist kein Gelübde."
Ich suche nach weiteren Informationen über Absichtsfehler, wenn jemand ein Gelübde ablegt. Was ist die Quelle und was sind die Auswirkungen dieses Urteils im Kitzur Shulchan Aruch, und wird es allgemein als normative Halacha akzeptiert?
Es scheint, dass er sich auf Shulchan Aruch YD 210:1 stützt, basierend auf Bavli Shevuot 26b .
Mein Rav in New York, NY, hat kürzlich direkt aus Masekhet Nedarim einen kurzen Shiur zu diesem Thema gegeben (wegen der Übereinstimmung mit Parashat Matot, der dasselbe Thema in der ersten 'Aliyah) diskutiert. Er präsentierte genau dieselbe Schlussfolgerung, die der Kitzur Shulchan Aruch hier feststellt. Ich werde meinen Rav nach der genauen verwendeten Quelle fragen.
msh210
Menachem
weit22