Ist es halal, Geld zu verleihen, das die Leute bei Ihrer Bank sparen?

Originelle Idee von hier . Meine Frage ist, ist es halal, Geld zu verleihen, das die Leute bei Ihrer Bank sparen? Nehmen wir an, wir haben eine Online-Website. Die Leute können der Website Geld 'leihen' (keine Zinsen), und dann fungiert die Website als Vermittler, der dieses Geld an Leute ausleiht, die es brauchen. Die Website würde auch für wohltätige Zwecke insha-Allah laufen. Ist es halal? Was mich beunruhigt, ist der Verkauf von Dingen, die Sie nicht besitzen, und weil es sich um Währungen handelt (mein Wissen über islamische Regeln zu Währung und Handel ist ziemlich schwach).

JazakAllah Khair!

Antworten (3)

Grundsätzlich ja, es ist halal, aber es muss genau überlegt werden, wie das „Darlehen“ abgeschlossen wird; Es wäre fragwürdig, zu versuchen, es wie eine moderne Bank zu führen, bei der Sie mit Geld umgehen, das eingezahlt wurde (und nach Belieben abgehoben werden kann).

Beim Lesen des Vorschlags im Link von OP fallen mir zwei praktikable Szenarien ein, die beide allgemein als zulässig angesehen werden:

  • Mudarabah : Das ist nicht wirklich ein Darlehen, sondern eher eine Investition in ein Unternehmen. Eine Partei (der rabb al-mal , in diesem Fall der „Kreditgeber“) stellt das Kapital zur Verfügung, während die zweite Partei (die mudarib , in diesem Fall die „Bank“) das eigentliche Geschäft führen würde. Mit dem Kapital kann auf jede im Geschäftsvertrag festgelegte Weise gearbeitet werden: Solange der Vertrag es zulässt, kann die Mudarib das Kapital nach eigenem Ermessen im Namen des Rabb al-mal investieren oder verleihen.
    • Der Rabb al-mal hätte Anspruch auf einen Anteil an allen Gewinnen (falls relevant), die aus dem Kapital erzielt werden; Wie genau die Gewinne verteilt würden, würde im ursprünglichen Vertrag enthalten sein.
    • Im Falle eines Verlustes würde dieser vom ursprünglichen Kapital abgezogen. Der Rabb al-mal kann am Ende weniger als seine volle Investition als Gegenleistung erhalten, wenn der Vertrag aufgelöst wird.
  • Bay al-dayn : Das ist ganz einfach ein Geschäftskredit. Der Kreditgeber stellt einen bestimmten Kapitalbetrag zur Verfügung, und der Schuldner (in diesem Fall die „Bank“) verpflichtet sich, ihn zu einem bestimmten Zeitpunkt zurückzuzahlen (wörtlich bedeutet dies, dass ein Geldbetrag jetzt für den gleichen Geldbetrag später verkauft wird). Bis dahin kann die Schuldnerin mit dem Kapital nach Belieben verfahren – es gehört ihr schließlich; Sie hat es technisch gesehen gekauft – einschließlich, aber nicht beschränkt darauf, es zu investieren oder an Dritte zu verleihen.
    • Dem Darlehensgeber stehen in diesem Fall keine Gewinne aus dem verliehenen Kapital zu.
    • Es obliegt der Schuldnerin, ihre Schuld bei Fälligkeit vollständig zurückzuzahlen; selbst wenn Verluste entstanden sind, beteiligt sich der Darlehensgeber nicht daran.

Solange Sie nicht versuchen, mit mehr Geld zu arbeiten, als Sie tatsächlich zur Verfügung haben (zB Fractional Reserve Banking , das bei modernen Banken üblich ist), kommt das Thema „Verkauf von Dingen, die Sie nicht besitzen“ erst gar nicht auf .

Assalamu alaikum.

Die Leute haben Ihnen ihr Geld anvertraut, um es zu schützen, und es wäre Ihre Verantwortung, sich um ihr Eigentum zu kümmern. Wenn Sie ihr Eigentum an jemand anderen verleihen und es nicht zurückgeben können, wäre dies haram, da es sich um Diebstahl handelt, obwohl dies unbeabsichtigt ist.

Es wäre ratsam, das Wissen von jemandem zu nutzen, der einen Hintergrund im Finanz- und Bankwesen hat. Ihr Beitrag wäre von unschätzbarem Wert.

Wenn die Leute, die ihr Geld einzahlen, wissen, dass es verliehen wird und das Risiko besteht, dass sie es möglicherweise nicht zurückerhalten, ist es halal.

Dies wäre eine großartige Form der Wohltätigkeit der Einleger, da derselbe Dollar mehrmals ausgeliehen und zurückgegeben und wieder ausgeliehen werden könnte.