Ist mein niederländischer Führerschein ein gültiges Ausweisdokument in Belgien oder Frankreich?

Ich plane, morgen nach Namur, Belgien, zu reisen, und am Abend fahre ich nach Paris, Frankreich, von wo ich am Tag darauf in die Niederlande zurückkehre.

Aufgrund der jüngsten Spannungen in Frankreich wurden die Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollen erhöht, und die tatsächliche Chance, dass ich meine Ausweispapiere vorlegen muss, ist gegeben. Daher versuche ich herauszufinden, ob mein in den Niederlanden ausgestellter Führerschein (gültig bis 2020+) ausreicht, wenn mich entweder die belgische oder die französische Polizei nach meinem Ausweis fragt. Es wird für mich mühsam, auch meinen (niederländischen) Pass * mitzubringen , also vermeide ich das lieber. Ich hätte kein Problem damit, ihnen eine Fotokopie meines gültigen Reisepasses vorzulegen.

Ich plane keine Aktivitäten, die per se meinen Ausweis erfordern, sondern nur Besuche.

Ist die Vorlage meines niederländischen Führerscheins ein gültiges Ausweisdokument bei der französischen/belgischen Polizei/Grenzkontrolle?

* Ich werde an einer Indoor-Veranstaltung teilnehmen, bei der ich meine Sachen entweder an einer Theke lassen oder auf die Tanzfläche mitnehmen muss. Ich mag beide Optionen nicht und bringe lieber meinen richtigen Pass nicht mit

Wie das endete: Ich brachte meinen Pass mit und trug ihn die ganze Zeit bei mir, ich war nicht in der Position, in der irgendeine Form der Identifizierung erforderlich war.

Du siehst aus wie ein Europäer, also wäre es wahrscheinlich in Ordnung.
Vielen Dank für die schnelle Antwort, mein Hauptanliegen sind Grenzprobleme. Ich hatte einmal eine 4-stündige Verspätung an der belgisch-französischen Grenze, weil sich ein Typ nicht ausweisen konnte (Busfahrt). Ich bin nicht wirklich versucht, dieses Problem wieder zu haben.
Randnotiz: Ich finde es etwas komisch, dass niemand annimmt, dass ich in Belgien irgendwelche Probleme haben werde, :)!
Für internationale Reisen Nr. Für die alltägliche Identifizierung, den Kauf von Alkohol/Zigaretten, das Betreten von Stripclubs und andere Aktivitäten, bei denen die Identität überprüft werden muss, dann ja.

Antworten (2)

Technisch gesehen nicht, denn Führerscheine geben keine Staatsangehörigkeit an, was wiederum Ihr Recht auf Aufenthalt im Schengen-Raum vorschreibt.

In der Praxis wären Sie normalerweise in Ordnung, es sei denn, sie beschließen, förmlich und ernsthaft gegen Sie vorzugehen (z. B. wenn Sie eines Verbrechens verdächtigt werden).

Haben Sie keine Identitätskarte ? Das ist ein vollkommen gültiges Reisedokument innerhalb Europas.

Wenn nicht, würde ich Ihnen empfehlen, diese Passkopie für alle Fälle mitzubringen.

Eine 'Identiteitskaart' kostet hier heutzutage etwa 80,-, und ich hatte nicht das Bedürfnis, sie zu kaufen, weil ich auch einen Pass habe. Danke dafür, ich werde wahrscheinlich eine Kopie meines Reisepasses mitbringen
@Roberrrt Führerschein + Passkopie sollte definitiv in Ordnung sein. Was sie tatsächlich brauchen, ist nachzuweisen, dass Sie ein EWR-Bürger sind, da sie ein absolutes Recht haben, sich im Schengen-Raum aufzuhalten
Ich werde wahrscheinlich mitmachen, danke für deinen Rat und deine Zeit!
@Roberrrt das solltest du melden. Der Höchstbetrag, den sie verlangen dürfen, beträgt 50,40 €.
@J.Constantine Ich habe den obligatorischen Zuschlag für ein Notfallverfahren aufgenommen, hätte das klären sollen. Sehr gut erkannt!
Sie müssen Ihren Reisepass (oder Personalausweis) bei der Ausreise dabei haben, eine Fotokopie und ein Führerschein sind kein akzeptabler Ersatz. Sie haben den Pass, tragen Sie ihn. Wenn Sie aus irgendeinem Grund von der Polizei oder den Grenzbeamten in Belgien oder Frankreich angehalten werden, müssen Sie es haben.
@Willeke Eigentlich wird nach dem Buch alles ausreichen, was zweifelsfrei feststellt, dass OP ein EWR-Staatsangehöriger ist. Ein Reisepass oder Personalausweis ist natürlich bei weitem der sicherste Weg, aber ein EWR-Bürger hat das Recht, sich im Schengen-Raum aufzuhalten, Punkt
Ich habe immer gelernt und gelesen, dass nur ein Reisepass (oder für die EU-Länder, in denen sie vorhanden sind, und ein Personalausweis) zum Nachweis der Staatsbürgerschaft eines Landes verwendet werden kann. OP besitzt einen Pass, kein Grund, ihn nicht dabei zu haben.
@Willeke, Crazydre Wenn BE eine ähnliche Anforderung wie NL hat, könnten sie jemanden mit einer Geldstrafe bestrafen, weil er keinen gültigen Ausweis hat. Ein Führerschein plus eine Fotokopie des Reisepasses würde Roberrrt für diese Geldstrafe und alle anderen damit verbundenen Maßnahmen haftbar machen. Die BFM-Richtlinie erlaubt es den Ländern, von "Unionsbürgern" für Aufenthalte bis zu drei Monaten einen "gültigen Personalausweis oder Reisepass" zu verlangen. Crazydre hat jedoch Recht, dass wahrscheinlich jeder Nachweis der EWR-Staatsangehörigkeit ausreichen würde, um eine Abschiebung zu vermeiden, aber meiner Meinung nach erlaubt die Richtlinie ihnen, aus diesen Gründen abzuschieben, wenn sie dies wünschen.
@Crazydre Eine Fotokopie ist nicht gültig (obwohl Sie damit vielleicht durchkommen, wenn der Richtlinienbeauftragte gute Laune hat und sein Vorgesetzter nirgendwo in Sicht ist.) Aber wenn der Richtlinienbeauftragte nicht bereit ist, darauf zu verzichten, können Sie dabei sein ernsthafte Schwierigkeiten. Wie bei einem mehrtägigen Gefängnisaufenthalt, der einem Freund von mir letztes Jahr passiert ist. Die niederländische Botschaft in Paris musste eingreifen und ihm einen Anwalt besorgen. Und seine Versicherung hat nichts davon übernommen. Letztendlich (Bußgelder, Anwalt, zusätzliche Reisekosten) hat es ihn über 8000 EUR gekostet.

In Frankreich gibt es keine Vorstellung von einem rechtsgültigen Ausweis, der der Polizei auf Verlangen vorgelegt werden sollte, und schon gar keine Verpflichtung, ein bestimmtes Dokument mit sich zu führen. Französische Staatsbürger haben das Recht, ihr ganzes Leben lang zu leben, ohne einen Pass oder Personalausweis zu besitzen (geschweige denn mit sich zu führen) (das wäre nicht sehr praktisch, aber per se nicht illegal ). Ausländische Einwohner (und insbesondere Drittstaatsangehörige) werden dringend ermutigt, ihre Aufenthaltserlaubnis mitzuführen, und es kann ihnen viel Ärger ( bis zu 16 Stunden Haft ) drohen, wenn sie sie bei einer Polizeikontrolle nicht dabei haben, aber selbst in dieser Fall, es ist keine Straftat, es nicht zu tragen.

Was zählt, ist Ihr Status, und wenn Sie ihn nicht dokumentieren können, kann die Polizei Sie einige Zeit festhalten, um ihn festzustellen. Offensichtlich sollte dies fast nie passieren, wenn Sie einen Personalausweis oder einen EU-Pass bei sich haben, aber Sie werden kein Gesetz finden, das auflistet, was ein gültiges Identifikationsmittel ist und was nicht, und offizielle Ratschläge gehen sorgfältig um das Problem herum. Das ist völlig anders als in den Niederlanden, wo das Nichtmitführen des entsprechenden Dokuments an sich schon eine Straftat ist, die mit einer Geldbuße geahndet wird.

Als EU-Bürger haben Sie ein sehr starkes Recht, sich in Frankreich aufzuhalten, und Sie müssen die Polizei nur davon überzeugen, dass es Zeitverschwendung wäre, Sie festzunehmen, weil Sie auf keiner Liste gesuchter Personen stehen (was angeblich die wichtigste wäre Rechtfertigung für verstärkte Kontrollen nach jüngsten Ereignissen) und kann nicht entfernt werden. Deshalb sollten ein niederländischer Führerschein und eine Passkopie ausreichen, um jeden vernünftigen Polizisten bei einer stichprobenartigen Polizeikontrolle zufrieden zu stellen.

An der Grenze ist die Situation etwas unklarer. Die Polizei könnte versucht sein, Sie einfach aufzufordern, umzukehren, was rechtlich fragwürdig ist, aber dennoch passiert und natürlich eine große Unannehmlichkeit wäre. Aus all den oben genannten Gründen halte ich das zwar nicht für besonders wahrscheinlich, kann es aber auch nicht kategorisch ausschließen.

Die Richtlinie besagt, dass Länder von „Unionsbürgern“ einen gültigen Personalausweis oder Reisepass als Einreisebedingung verlangen können (tatsächlich die einzige Bedingung für Aufenthalte von bis zu drei Monaten). Wollen Sie damit sagen, dass Frankreich eine solche Anforderung eigentlich nicht erlassen hat?
@phoog Es hat für Außengrenzen, aber AFAIK jede Kontrolle, die an oder in der Nähe einer Grenze zu einem anderen Schengen-Land stattfindet, wird im Rahmen des Rechtsrahmens für regelmäßige ID-Kontrollen durchgeführt, der geändert wurde, um diese Möglichkeit einzuschließen.
Die Logik des anwendbaren Rechts (Artikel 78-1 bis 78-6 des Code de procédure pénale ) ist, dass die Überprüfung überall stattfinden kann und wenn festgestellt wird, dass Sie sich illegal im Land aufhalten, der einzige verfügbare Weg die Inhaftierung und letztendlich ist Entfernung.
Ich bin nicht in der Lage, ausführlich zu antworten, aber zuerst: Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich glaube nicht, dass mir ein Streit mit der französischen (Grenz-)Polizei gut tun wird , auch wenn ich recht habe.
Der offizielle Rat "tanzt nicht um das Thema herum". "La personne contrôlée doit justifier de son identité. Elle peut présenter - un titre d'identité (carte nationale d'identité, passeport ou permis de conduire) [...]" = "Wenn diese Option aktiviert ist, muss man seine Identität rechtfertigen. Man kann vorlegen - Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ) [...]"
@NajibIdrissi „ peut “ bedeutet dürfen , nicht sollen und das ist nur einer von drei Aufzählungspunkten. Was darin nicht steht, ist „La personne contrôlée doit présenter un titre d'identité“. Bezeichnenderweise ist der letzte Aufzählungspunkt „Zeugenaussage“, was an dieser Stelle total umständlich klingt, aber gerade deshalb aufgenommen werden muss, weil Ausweisdokumente nicht zwingend erforderlich sind . Aber die Seite versucht das herunterzuspielen und schlägt nachdrücklich vor, dass Ausweisdokumente notwendig sind. Ohne es wirklich zu sagen. Wie tanzt das nicht um das Thema herum?
@NajibIdrissi Am wichtigsten ist, was das Gesetz eigentlich sagt, ist „par tout moyen“. Es werden keinerlei Ausweisdokumente erwähnt, so dass die von Ihnen zitierte Liste nur etwas ist, an das jemand gedacht hat, um es als potenzielles Ausweisdokument aufzunehmen, und nicht auf dem Wortlaut des Gesetzes oder einer rechtlichen Vorstellung von einer gültigen Form der Identifizierung oder Ähnlichem basiert. Die Tatsache, dass Sie diesen Text lesen und genau das Gegenteil bekommen könnten, während jemand, der ihn sorgfältig liest, sehen kann, dass er tatsächlich etwas völlig anderes aussagt und sorgfältig vermeidet, dem Gesetz zu widersprechen, spricht wirklich für mich.
@Relaxed Vielleicht habe ich mich schlecht erklärt. Ich sage nur, dass ein Führerschein ein akzeptables Mittel ist, um seine Identität nachzuweisen. Ihre beiden langen Kommentare haben meinen Punkt völlig verfehlt.
@NajibIdrissi Das liegt daran, dass du meins verpasst hast, ich habe verstanden, was du gemeint hast, aber wie ist das überhaupt relevant? Es widerspricht sicherlich nicht meiner Antwort und ist genauso unbegründet wie die Behauptung, dass nur der Personalausweis oder Reisepass akzeptabel wäre. Das Gesetz sagt das auch nicht, das ist nebensächlich. Die Tatsache, dass Sie es überhaupt für diskussionswürdig halten, ist ein weiteres Paradebeispiel für die Verwirrung, die durch das „Umhertanzen“ des offiziellen Hinweises auf das Fehlen einer spezifischen Dokumentationspflicht hervorgerufen wird.