Welchen Ausweis (falls vorhanden) muss ich als EU-Bürger beim Grenzübertritt zwischen Frankreich und Belgien mitführen?

Basierend auf der Expats-Frage "Wenn die Polizei in Frankreich nach einem Ausweis fragt, was gilt als EU-Bürger als gültig?" , ich kenne die Vorschriften für das Mitführen eines Ausweises als Brite in Frankreich.

Zweitens weiß ich, dass der Schengen-Raum (einschließlich Frankreich und Belgien) keine systematischen Kontrollen zulässt und dass ich als EU-Bürger, der im Schengen-Raum reist, bei Reisen von einer Grenze keinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen muss -freies Schengen-EU-Land in ein anderes .

Wie auf der Seite Europe.eu angegeben , wird jedoch dringend empfohlen, als EU-Bürger einen Reisepass oder Personalausweis mitzunehmen, wenn Sie zwischen Schengen-Ländern reisen.

Wenn ich also als EU-Bürger im Nordosten Frankreichs starte und nach Belgien übersetze (mit einem Nahverkehrszug, einem Bus, einem Fahrrad oder ähnlichem), welchen (wenn überhaupt) Ausweis muss ich bei mir haben ?

Es ist kein exaktes Duplikat, aber diese Frage könnte auch interessant sein: travel.stackexchange.com/questions/25745/…

Antworten (2)

Kurze Antwort: Ihr Reisepass oder EU-Personalausweis. Die Chancen, dass Sie kontrolliert werden, sind jedoch gering, aber es ist nicht ungewöhnlich und Sie sind verpflichtet, ein akzeptiertes Reisedokument vorzulegen.

Normalerweise werden diese Untersuchungen im Zusammenhang mit einem bestimmten Ziel durchgeführt (Drogen, gesuchte Kriminelle oder eine andere multinationale Zusammenarbeit der Behörden) und oft reicht nichts aus, wenn Sie nicht verdächtigt werden (z. B. Führerschein, Aufenthaltserlaubnis, Bankkarte usw.). ). Wenn sie sich jedoch dafür entscheiden, Sie förmlich zu verurteilen, müssen Sie über ein ordnungsgemäßes Reisedokument verfügen, aus dem Ihr Aufenthaltsstatus und Ihre Staatsbürgerschaft hervorgehen.

Auf einer Website ist angegeben, welche amtlichen Ausweise pro Land ausgestellt werden .

Dies fühlt sich in der Praxis richtig an, aber haben Sie eine Quelle dafür, was genau nach belgischem Recht erforderlich ist oder nicht? Was könnte passieren, wenn Sie keinen Pass haben und die Polizei Sie wirklich so sehr wie möglich ärgern möchte?
Ich habe drei Quellen gefunden (auf Niederländisch; Google Translate ist Ihr freundlicher Nachbar): Wikipedia , eine Website, auf der NRC zitiert wird, eine niederländische Zeitung und eine Website der belgischen Regierung . Alle Quellen geben an, dass jeder über 15 Jahre in der Lage sein sollte, sich auf Anfrage auszuweisen.
@angeregt würden persönliche Erfahrungen zählen? Ich werde versuchen, einige offizielle Referenzen zu bekommen
@BartArondson Danke, aber die zweite Seite ist in Bezug auf Frankreich in mehrfacher Hinsicht falsch, daher bin ich mir nicht sicher, ob sie wirklich zuverlässig ist.
Seltsam. Die NRC scheint eine seriöse Zeitung zu sein, aber da der Artikel aus dem Jahr 2003 stammt (ja, das ist mehr als ein Jahrzehnt her), ist er möglicherweise nicht mehr korrekt. Was genau ist falsch?
@BartArondson Das Tragen (oder sogar das Halten eines Personalausweises) ist in Frankreich seit 1955 nicht mehr obligatorisch (es ist wahr, dass es 1940 obligatorisch wurde). Auch einige Kleinigkeiten zur Haft in Terrorismusfällen: Die Haft kann zwar auf 96 Stunden und mehr ausgedehnt werden, aber nicht ohne Einschaltung des Staatsanwalts oder eines Richters. Diese Änderung fand „nach dem 11. September“ statt, also ist der Text technisch korrekt, aber tatsächlich war es 2004, zusammen mit ähnlichen Regeln für den Drogenhandel und andere Formen der organisierten Kriminalität, also ist es irgendwie irreführend zu implizieren, dass es eine Reaktion war zu den Angriffen.
@BartArondson Was gilt als gültiger Ausweis, um sich in Belgien zu identifizieren, wenn Sie weder belgischer Staatsbürger noch ständiger Einwohner Belgiens sind?
@Gagravar Sie müssen zwischen der Identifizierung in Belgien und der Identifizierung zum Zweck des Grenzübertritts zwischen Frankreich und Belgien unterscheiden. Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis für Belgien, die innerhalb Belgiens ausreicht, aber nicht beim Grenzübertritt nach Frankreich

Wenn überhaupt, Ihren Personalausweis. Der Pass funktioniert natürlich auch. In den meisten Fällen ist nichts erforderlich, aber für alle Fälle ist es immer gut, einen der beiden bei sich zu haben.

Damit wird die Frage, die viel spezifischer ist, völlig verfehlt. Außerdem haben viele Leute (einschließlich des OP übrigens) keine Ausweise.