Basierend auf der Expats-Frage "Wenn die Polizei in Frankreich nach einem Ausweis fragt, was gilt als EU-Bürger als gültig?" , ich kenne die Vorschriften für das Mitführen eines Ausweises als Brite in Frankreich.
Zweitens weiß ich, dass der Schengen-Raum (einschließlich Frankreich und Belgien) keine systematischen Kontrollen zulässt und dass ich als EU-Bürger, der im Schengen-Raum reist, bei Reisen von einer Grenze keinen Personalausweis oder Reisepass vorzeigen muss -freies Schengen-EU-Land in ein anderes .
Wie auf der Seite Europe.eu angegeben , wird jedoch dringend empfohlen, als EU-Bürger einen Reisepass oder Personalausweis mitzunehmen, wenn Sie zwischen Schengen-Ländern reisen.
Wenn ich also als EU-Bürger im Nordosten Frankreichs starte und nach Belgien übersetze (mit einem Nahverkehrszug, einem Bus, einem Fahrrad oder ähnlichem), welchen (wenn überhaupt) Ausweis muss ich bei mir haben ?
Kurze Antwort: Ihr Reisepass oder EU-Personalausweis. Die Chancen, dass Sie kontrolliert werden, sind jedoch gering, aber es ist nicht ungewöhnlich und Sie sind verpflichtet, ein akzeptiertes Reisedokument vorzulegen.
Normalerweise werden diese Untersuchungen im Zusammenhang mit einem bestimmten Ziel durchgeführt (Drogen, gesuchte Kriminelle oder eine andere multinationale Zusammenarbeit der Behörden) und oft reicht nichts aus, wenn Sie nicht verdächtigt werden (z. B. Führerschein, Aufenthaltserlaubnis, Bankkarte usw.). ). Wenn sie sich jedoch dafür entscheiden, Sie förmlich zu verurteilen, müssen Sie über ein ordnungsgemäßes Reisedokument verfügen, aus dem Ihr Aufenthaltsstatus und Ihre Staatsbürgerschaft hervorgehen.
Auf einer Website ist angegeben, welche amtlichen Ausweise pro Land ausgestellt werden .
Wenn überhaupt, Ihren Personalausweis. Der Pass funktioniert natürlich auch. In den meisten Fällen ist nichts erforderlich, aber für alle Fälle ist es immer gut, einen der beiden bei sich zu haben.
Entspannt