Kann die Auslandsteuerermäßigung vorteilhafter sein als der Ausschluss ausländischer Einkünfte?

Nehmen wir an, ein US-Bürger lebt und verdient Einkommen in einem fremden Land, das höhere Einkommensteuersätze als die Vereinigten Staaten hat. Wäre es ihnen möglich, die ausländische Steuergutschrift für dieses Einkommen geltend zu machen und am Ende eine Steuerrückerstattung aus den USA für die Differenz zwischen der vom Ausland veranlagten Einkommensteuer und dem Betrag der von den USA veranlagten Einkommensteuer zu erhalten? das gleiche Einkommen?

Nehmen wir beispielsweise die folgenden hypothetischen/unrealistischen Annahmen an:

  1. Gesamtes ausländisches Erwerbseinkommen: 60.000 USD
  2. Veranlagte ausländische Steuer: 20.000 USD
  3. US-Bundessteuer für denselben Einkommensbetrag: 12.000 USD

Ist es möglich, über die ausländische Steuergutschrift Einkünfte in Höhe von 60.000 USD, auf diese Einkünfte gezahlte Steuern in Höhe von 20.000 USD (die auf die Steuerschuld des laufenden Jahres angerechnet werden sollten) und eine Steuerschuld in Höhe von 12.000 USD (vor Anwendung der Gutschrift) zu melden? )? Daraus ergibt sich eine zu zahlende Rückerstattung in Höhe von 8.000 $ (12.000 $ geschuldete Steuern - 20.000 $ bezahlt/gutgeschrieben = 8.000 $ "Überzahlung")?

Oder ist es einfach vorteilhafter, den Ausschluss ausländischer Einkünfte zu verwenden, um zu sagen: „Mein steuerpflichtiges Einkommen für dieses Jahr betrug im Wesentlichen 0 US-Dollar“?

Antworten (1)

Habe meine eigene Antwort gefunden. Formular 1040 besagt in Zeile 55 (die Zeile, die Steuergutschriften auf die Gesamtsteuerschuld anwendet):

Subtrahieren Sie Zeile 54 von Zeile 46. Wenn Zeile 54 länger als Zeile 46 ist, geben Sie -0- ein .

Zeile 46 ist steuerpflichtig. Zeile 54 ist der Gesamtbetrag aller Credits. Kurz und knapp scheint es also zu sein, dass Kredite Ihnen keine Steuerrückerstattung über einen Betrag hinaus bringen können, der für Bundessteuern einbehalten wurde. Bestenfalls können sie Ihre Gesamtsteuerschuld auf 0 reduzieren. Das ist so ziemlich das Gleiche wie der Ausschluss ausländischer Einkünfte, bis zu einem gewissen Punkt.