Meine Frau ist eine freiberufliche Webentwicklerin, die früher in New York lebte und dort Steuern zahlte. Sie hat ihren Job im Dezember 2011 aufgegeben. Wir sind im Januar 2012 nach Italien gezogen (wo ich bei der US-Regierung angestellt bin).
Seit sie in Italien angekommen ist, hat sie freiberufliche Arbeit von US-Kunden angenommen und beginnt, Zahlungen für dieses Einkommen zu erhalten.
Offensichtlich müssen wir ihr Einkommen bei den Bundessteuern geltend machen.
Die Frage ist, muss sie auf diese Einkünfte auch staatliche Steuern zahlen?
Irgendwelche Ideen?
Klarstellung: Dies bezieht sich auf Steuern, die wir für 2012 verdientes Einkommen zahlen werden
Keine Staatssteuern, aber Italien hat auch ein günstiges Abkommen mit der US-Bundesregierung. Versuchen Sie, Ihre Bundessteuern auf 5 % zu senken ;)
es ist eine dicke Lektüre, http://www.irs.gov/businesses/international/article/0,,id=169601,00.html
und versuchen Sie auch festzustellen, ob der Ausschluss ausländischer Erwerbseinkommen auf Sie zutrifft, indem Sie Ihre Bundessteuer auf die ersten 95.100 USD, die Sie im Ausland verdienen , auf NULL reduzieren.
http://www.irs.gov/businesses/small/international/article/0,,id=97130,00.html
aber dann können Sie einer italienischen Steuer von über 20 % unterliegen. Vielleicht sollten Sie es einfach mit dem Steuerabkommen versuchen
New York wird verlangen, dass Sie Steuern auf Einkünfte aus "New Yorker Quellen" zahlen. Ich bin mir nicht sicher, was das für einen freiberuflichen Webentwickler bedeutet.
Wenn Ihre Frau eine freiberufliche Webentwicklung unter derselben Geschäftseinheit wie in New York durchführt (d. h. ein New Yorker Einzelunternehmer, eine Gesellschaft usw.), müssen Sie wahrscheinlich einen Antrag stellen.
Aus dem Steuerformularhandbuch für Nichtansässige:
http://tax.ny.gov/pdf/2011/inc/it203i_2011.pdf
Wenn Sie nicht im Staat New York ansässig waren, unterliegen Sie der New York State Tax auf Einkünfte, die Sie 2011 aus Quellen des Staates New York bezogen haben. Wenn Sie nur einen Teil des Jahres 2011 im Staat New York ansässig waren, unterliegen Sie der New Steuer des Staates York auf alle Einkünfte, die Sie erhalten haben, während Sie im Staat ansässig waren, und auf Einkünfte, die Sie aus Quellen des Staates New York bezogen haben, während Sie ein Nichtansässiger waren.
Um den fälligen Steuerbetrag zu berechnen, verwenden Sie das Formular IT-203, Einkommensteuererklärung für nichtansässige und Teiljahresansässige. Sie berechnen eine Grundsteuer, als ob Sie ein ganzjähriger Einwohner wären, und bestimmen dann den Prozentsatz Ihres Einkommens, der der Steuer des Staates New York unterliegt, und den Steuerbetrag, der dem Staat New York zugerechnet wird.
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